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Förderung im Rahmen des KfW-Programmes für Erneuerbare Energien „Standard“
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das KfW-Programm für Erneuerbare Energien „Standard“ (270) bietet zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung. Es unterstützt Projekte in Deutschland und im Ausland, einschließlich des Aufbaus von Netzen, Speichern sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Programm ist essenziell für die Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung und den Klimaschutz.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm der KfW Bankengruppe richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter natürliche Personen, Unternehmen, juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in die Nutzung erneuerbarer Energien investieren möchten. Die Förderung ist sowohl für Vorhaben in Deutschland als auch im Ausland verfügbar, wobei spezifische Voraussetzungen für internationale Projekte gelten. Ziel ist es, die Umstellung auf erneuerbare Energien voranzutreiben und entsprechende Infrastrukturen zu schaffen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien, darunter die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, sowie die notwendige Infrastruktur wie Netze und Speicher. Es werden auch Maßnahmen zur Flexibilisierung des Energiesystems und zur Digitalisierung gefördert, um eine umfassende Transformation der Energieversorgung zu ermöglichen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens mit einem Höchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken und ist auch für internationale Projekte verfügbar.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche, umwelt- und sozialrechtliche sowie spezifische programmbezogene Bedingungen erfüllt werden. Dies beinhaltet die Einhaltung der KfW-Ausschlussliste, nationaler Standards und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Antragsverfahren

Der Antrag für das KfW-Programm für Erneuerbare Energien „Standard“ wird über die Hausbank des Antragstellers eingereicht, die diesen dann an die KfW Bankengruppe weiterleitet.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des KfW-Programms für Erneuerbare Energien „Standard“ bildet das entsprechende KfW-Merkblatt. Darüber hinaus sind allgemeine umwelt- und sozialrechtliche Standards sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maßgeblich für die Durchführung des Programms.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150,000,000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland, Ausland

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Skalierung, Markteinführung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Länderübergreifend

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: KfW Bankengruppe

Website: KfW Bankengruppe