Förderung im Rahmen des KfW-Programmes für Erneuerbare Energien „Standard“ Offen
Das KfW-Programm für Erneuerbare Energien „Standard“ (270) bietet zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung. Es unterstützt Projekte in Deutschland und im Ausland, einschließlich des Aufbaus von Netzen, Speichern sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende. Dieses Programm ist essenziell für die Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung und den Klimaschutz.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm der KfW Bankengruppe richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter natürliche Personen, Unternehmen, juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in die Nutzung erneuerbarer Energien investieren möchten. Die Förderung ist sowohl für Vorhaben in Deutschland als auch im Ausland verfügbar, wobei spezifische Voraussetzungen für internationale Projekte gelten. Ziel ist es, die Umstellung auf erneuerbare Energien voranzutreiben und entsprechende Infrastrukturen zu schaffen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien, darunter die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung, sowie die notwendige Infrastruktur wie Netze und Speicher. Es werden auch Maßnahmen zur Flexibilisierung des Energiesystems und zur Digitalisierung gefördert, um eine umfassende Transformation der Energieversorgung zu ermöglichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens mit einem Höchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken und ist auch für internationale Projekte verfügbar.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte rechtliche, umwelt- und sozialrechtliche sowie spezifische programmbezogene Bedingungen erfüllt werden. Dies beinhaltet die Einhaltung der KfW-Ausschlussliste, nationaler Standards und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Antragsverfahren
Der Antrag für das KfW-Programm für Erneuerbare Energien „Standard“ wird über die Hausbank des Antragstellers eingereicht, die diesen dann an die KfW Bankengruppe weiterleitet.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des KfW-Programms für Erneuerbare Energien „Standard“ bildet das entsprechende KfW-Merkblatt. Darüber hinaus sind allgemeine umwelt- und sozialrechtliche Standards sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) maßgeblich für die Durchführung des Programms.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
150,000,000 EUR
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland, Ausland
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Sonstige
Begünstigte:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Skalierung, Markteinführung, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Länderübergreifend
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: KfW Bankengruppe
Website: KfW Bankengruppe