Zurück zur Suche

ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung der KfW Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Unternehmensnachfolgen im In- und Ausland. Er bietet Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR für Investitionen und bis zu 7,5 Millionen EUR für Betriebsmittel, wobei die KfW für Finanzierungspartner eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent ermöglicht, um die Kreditvergabe zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler sowohl im Inland als auch an deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sowie Joint Ventures im Ausland. Es legt Wert auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nach EU-Definition und zielt darauf ab, deren Finanzierungsbedürfnisse für Investitionen, Betriebsmittel und Unternehmensnachfolge zu decken.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Vorhaben, von Sachinvestitionen und immateriellen Investitionen bis hin zu laufenden Kosten und Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge. Es deckt 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab, wobei bestimmte Finanzierungsarten und bereits abgeschlossene Projekte ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und kann bis zu 25 Millionen Euro für Investitionen bzw. 7,5 Millionen Euro für Betriebsmittel und Warenlager betragen. Eine besondere Eigenschaft ist die Haftungsfreistellung der KfW von 50 Prozent für die beteiligten Finanzierungspartner, was die Kreditvergabe erleichtert.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsberechtigte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine Mindestaktivität am Markt und die Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Standards. Zudem sind bestimmte Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den ERP-Förderkredit KMU ist zweistufig. Der Antrag wird zunächst bei der Hausbank eingereicht, welche ihn dann an die KfW Bankengruppe zur Bearbeitung weiterleitet. Eine Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage des ERP-Förderkredits KMU ist das KfW-Merkblatt 366. Dieses Dokument definiert die detaillierten Bedingungen und Richtlinien für das Förderprogramm und ist öffentlich zugänglich.

#ERP-Förderkredit#KMU-Finanzierung#KfW-Darlehen#Haftungsfreistellung#Unternehmensnachfolge#Investitionsfinanzierung#Betriebsmittelfinanzierung#Freiberufler Förderung#Einzelunternehmer Darlehen#Anlagen und Maschinen Finanzierung#Grundstücke und Gebäude Finanzierung#Software Finanzierung#Deutschland Förderung#Auslandsvorhaben Finanzierung

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000.000

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland, Ausland (für deutsche Unternehmen, deren Tochtergesellschaften oder Joint Ventures)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Produktentwicklung, Infrastruktur, Kommerzialisierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: KfW Bankengruppe

Zusätzliche Partner: Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)

Website: KfW Bankengruppe