ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung Offen
Der ERP-Förderkredit für KMU mit Haftungsfreistellung der KfW Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler bei der Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Unternehmensnachfolgen im In- und Ausland. Er bietet Darlehen von bis zu 25 Millionen EUR für Investitionen und bis zu 7,5 Millionen EUR für Betriebsmittel, wobei die KfW für Finanzierungspartner eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent ermöglicht, um die Kreditvergabe zu erleichtern.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler sowohl im Inland als auch an deutsche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften sowie Joint Ventures im Ausland. Es legt Wert auf die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nach EU-Definition und zielt darauf ab, deren Finanzierungsbedürfnisse für Investitionen, Betriebsmittel und Unternehmensnachfolge zu decken.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Vorhaben, von Sachinvestitionen und immateriellen Investitionen bis hin zu laufenden Kosten und Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge. Es deckt 100 Prozent der förderfähigen Kosten ab, wobei bestimmte Finanzierungsarten und bereits abgeschlossene Projekte ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und kann bis zu 25 Millionen Euro für Investitionen bzw. 7,5 Millionen Euro für Betriebsmittel und Warenlager betragen. Eine besondere Eigenschaft ist die Haftungsfreistellung der KfW von 50 Prozent für die beteiligten Finanzierungspartner, was die Kreditvergabe erleichtert.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsberechtigte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie eine Mindestaktivität am Markt und die Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Standards. Zudem sind bestimmte Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den ERP-Förderkredit KMU ist zweistufig. Der Antrag wird zunächst bei der Hausbank eingereicht, welche ihn dann an die KfW Bankengruppe zur Bearbeitung weiterleitet. Eine Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des ERP-Förderkredits KMU ist das KfW-Merkblatt 366. Dieses Dokument definiert die detaillierten Bedingungen und Richtlinien für das Förderprogramm und ist öffentlich zugänglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
25.000.000
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland, Ausland (für deutsche Unternehmen, deren Tochtergesellschaften oder Joint Ventures)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler
Förderbereiche:
Umsetzung, Produktentwicklung, Infrastruktur, Kommerzialisierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: KfW Bankengruppe
Zusätzliche Partner: Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)
Website: KfW Bankengruppe