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Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ der KfW Bankengruppe in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt Privatpersonen beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum. Es bietet ein zinsgünstiges Darlehen und einen Tilgungszuschuss, um bezahlbaren und dauerhaften Wohnraum in Deutschland zu fördern. Die Antragstellung erfolgt über ein Finanzierungsinstitut vor dem Erwerb der Anteile.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum in Deutschland erwerben möchten. Ziel ist es, die Schaffung und Sicherung von dauerhaftem und bezahlbarem Wohnraum im gesamten Bundesgebiet zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung notwendig sind. Es deckt die Kosten dieser Anteile ab, während Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben ausgeschlossen sind. Die geförderten Vorhaben müssen zudem Umwelt- und Sozialstandards einhalten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Darlehenshöhe beträgt maximal 100.000 Euro pro selbstgenutzter Wohneinheit, ergänzt durch einen Tilgungszuschuss von bis zu 7.500 Euro. Antragstellende können aus verschiedenen Kreditlaufzeiten wählen.

Bedingungen und Voraussetzungen

Antragstellende müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um die Förderung zu erhalten und zu behalten. Dazu gehören die Einhaltung der KfW-Ausschlussliste, die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung sowie die Erfüllung umfassender Auskunfts- und Sorgfaltspflichten über die gesamte Förderdauer hinweg.

Antragsverfahren

Der Antrag auf „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ erfolgt indirekt über ein Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl, wie Banken, Sparkassen oder Versicherungen. Die Antragstellung muss vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile erfolgen. Nach Zusage und Durchführung des Vorhabens erfolgt die Auszahlung und Gewährung des Tilgungszuschusses.

Rechtsgrundlage

Die „Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ wird durch ein spezifisches Merkblatt der KfW Bankengruppe geregelt und ist eine Bundesförderung, die unter anderem die Einhaltung deutscher Umwelt- und Sozialstandards vorschreibt. Die Details zur Umsetzung sind auf der KfW-Website zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 € Darlehen, 7.500 € Tilgungszuschuss

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Finanzinstrumente

Region

Region:

Deutschland

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: KfW Bankengruppe, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Verwaltet von: KfW Bankengruppe

Website: KfW Bankengruppe