KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das KfW-Programm „Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite“ zielt darauf ab, die Kreditversorgung der deutschen Exportwirtschaft zu stabilisieren, insbesondere wenn Exportgeschäfte durch Liquiditätsengpässe von Banken gefährdet sind. Es ermöglicht Kreditinstituten, ihre bundesgedeckten Exportkredite langfristig zu refinanzieren und so den Fluss wichtiger Handelsfinanzierungen aufrechtzuerhalten.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Kreditinstitute in Deutschland, um die Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite zu ermöglichen. Es zielt darauf ab, die Liquidität für Exportgeschäfte der deutschen Wirtschaft sicherzustellen, insbesondere für Käufer außerhalb der Europäischen Union.

Was wird gefördert

Das Programm refinanziert ausschließlich Exportkredite, die Kreditinstitute an Besteller deutscher Waren gewähren und die bereits mit Finanzkreditdeckungen oder Airbusgarantien des Bundes besichert sind. Die Refinanzierung deckt den ausgezahlten Darlehensbetrag vollständig ab und unterstützt Projekte im Bereich der Exportwirtschaft, die die umwelt- und sozialrechtlichen Standards im Investitionsland erfüllen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt und deckt 100% des ausgezahlten Exportkreditbetrags ab. Die Konditionen wie Zinssatz und Tilgungsprofil werden individuell festgelegt, wobei die Bank zwischen variablem und festem Zinssatz wählen kann. Die Restlaufzeit des zu refinanzierenden Darlehens muss mindestens zwei Jahre betragen.

Bedingungen und Anforderungen

Für eine Refinanzierung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, darunter ein abgeschlossener Darlehensvertrag, eine Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes und die Erfüllung von Umwelt- und Sozialstandards im Investitionsland. Es gibt keine spezifischen Konsortialbedingungen, da einzelne Kreditinstitute Antragsberechtigte sind.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt mit einer unverbindlichen Refinanzierungsanfrage an die KfW Bankengruppe. Vor dem Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung sind spezifische Dokumente wie der unterzeichnete Darlehensvertrag und die Zusage einer Hermesdeckung erforderlich. Die Bewertung und die Festlegung der Konditionen erfolgen individuell.

Rechtsgrundlage

Das KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite basiert auf einem Merkblatt der KfW. Es unterliegt zudem den Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission und den Regelungen des OECD-Konsensus. Der Bund spielt eine zentrale Rolle durch Finanzkreditdeckungen, Airbusgarantien und Verbriefungsgarantien.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Individuell

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Weltweit (exkl. Europäische Union)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Exportwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

KfW Bankengruppe

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