KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite
Das KfW-Programm „Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite“ zielt darauf ab, die Kreditversorgung der deutschen Exportwirtschaft zu stabilisieren, insbesondere wenn Exportgeschäfte durch Liquiditätsengpässe von Banken gefährdet sind. Es ermöglicht Kreditinstituten, ihre bundesgedeckten Exportkredite langfristig zu refinanzieren und so den Fluss wichtiger Handelsfinanzierungen aufrechtzuerhalten.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich ausschließlich an Kreditinstitute in Deutschland, um die Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite zu ermöglichen. Es zielt darauf ab, die Liquidität für Exportgeschäfte der deutschen Wirtschaft sicherzustellen, insbesondere für Käufer außerhalb der Europäischen Union.
Was wird gefördert
Das Programm refinanziert ausschließlich Exportkredite, die Kreditinstitute an Besteller deutscher Waren gewähren und die bereits mit Finanzkreditdeckungen oder Airbusgarantien des Bundes besichert sind. Die Refinanzierung deckt den ausgezahlten Darlehensbetrag vollständig ab und unterstützt Projekte im Bereich der Exportwirtschaft, die die umwelt- und sozialrechtlichen Standards im Investitionsland erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt und deckt 100% des ausgezahlten Exportkreditbetrags ab. Die Konditionen wie Zinssatz und Tilgungsprofil werden individuell festgelegt, wobei die Bank zwischen variablem und festem Zinssatz wählen kann. Die Restlaufzeit des zu refinanzierenden Darlehens muss mindestens zwei Jahre betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine Refinanzierung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, darunter ein abgeschlossener Darlehensvertrag, eine Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes und die Erfüllung von Umwelt- und Sozialstandards im Investitionsland. Es gibt keine spezifischen Konsortialbedingungen, da einzelne Kreditinstitute Antragsberechtigte sind.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess beginnt mit einer unverbindlichen Refinanzierungsanfrage an die KfW Bankengruppe. Vor dem Abschluss einer Refinanzierungsvereinbarung sind spezifische Dokumente wie der unterzeichnete Darlehensvertrag und die Zusage einer Hermesdeckung erforderlich. Die Bewertung und die Festlegung der Konditionen erfolgen individuell.
Rechtsgrundlage
Das KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite basiert auf einem Merkblatt der KfW. Es unterliegt zudem den Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission und den Regelungen des OECD-Konsensus. Der Bund spielt eine zentrale Rolle durch Finanzkreditdeckungen, Airbusgarantien und Verbriefungsgarantien.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Individuell
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Weltweit (exkl. Europäische Union)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Exportwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
KfW Bankengruppe
Website: