Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW) Geschlossen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auf Basis des Kinder- und Jugendförderplans die Jugendarbeit und Leistungen der Jugendhilfe. Ziel ist es, junge Menschen zu stärken, ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und die Infrastruktur der Jugendarbeit zukunftsfähig zu gestalten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe maßnahmenabhängig ist.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen richtet sich primär an Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung junger Menschen umsetzen möchten. Es umfasst ein breites Spektrum an Zielgruppen und fördert Projekte, die die soziale Teilhabe, Bildung und persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in NRW unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe, von der direkten Jugendarbeit über Forschung und Digitalisierung bis hin zu präventiven Angeboten und Investitionen in die Infrastruktur. Es deckt notwendige Personal- und Sachausgaben ab und zielt darauf ab, Projekte in verschiedenen Entwicklungsstadien zu fördern, um innovative Ansätze zu entwickeln und bestehende Angebote zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet hauptsächlich Zuschüsse als Finanzinstrument, wobei die Finanzierungsart zwischen Projekt-, institutioneller, Festbetrags- und Anteilfinanzierung variiert. Die Förderhöhe ist maßnahmenabhängig und reicht von pauschalen Beträgen pro Teilnehmer oder Veranstaltung bis zu prozentualen Anteilen der Gesamtausgaben. Die Projektdauer ist typischerweise auf Jahresvorhaben ausgelegt, mit spezifischen Zweckbindungsfristen für Investitionen.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und administrative Bedingungen erfüllen, um Fördermittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW zu erhalten. Dies umfasst die Einhaltung spezifischer Richtlinien, Anforderungen an Kooperationen und die zweckmäßige Verwendung der Mittel unter Beachtung von Eigenmittelanteilen und Tarifbestimmungen. Zusätzlich sind Publizitätspflichten und bei Investitionen besondere Sicherheiten zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für den Kinder- und Jugendförderplan NRW ist strukturiert und erfordert die Einreichung bis zum 1. Dezember des Vorjahres. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständigen Landesjugendämter oder die Oberste Landesjugendbehörde, basierend auf ermessen und verfügbaren Haushaltsmitteln. Es werden spezifische Muster und Anlagen für Antragstellung und Verwendungsnachweise bereitgestellt.
Rechtsgrundlage
Der Kinder- und Jugendförderplan NRW ist durch Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen legitimiert. Die Förderung basiert auf detaillierten gesetzlichen Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, ergänzt durch weitere spezifische Vorschriften und Verwaltungsvorschriften. Die maßgeblichen Texte sind über offizielle Kanäle zugänglich.
Introduction
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Jugendarbeit und Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans. Dieses Programm zielt darauf ab, Maßnahmen zu unterstützen, die junge Menschen in ihrer Entwicklung stärken, ihre Teilhabe an der Gesellschaft fördern und die Infrastruktur der Jugendarbeit zukunftssicher gestalten. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe von der jeweiligen Maßnahme abhängt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variabel, abhängig von der Maßnahme; bis zu 85% der förderfähigen Ausgaben für freie Träger und bis zu 80% für öffentliche Träger. Für Investitionen bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben.
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Sonstige
Begünstigte:
Jugendarbeit, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendförderung, Gesundheit & Soziales
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Oberste Landesjugendbehörde
Zusätzliche Partner: Deutscher Fußball-Bund e.V., Die Liga – Fußballverband e.V.
Website: Landschaftsverband Rheinland