Assistierte Reproduktion Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch durch finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Das Programm hilft bei der Deckung des Eigenanteils an den Kosten für IVF- und ICSI-Behandlungen, um den Zugang zu diesen medizinisch notwendigen Maßnahmen zu erleichtern.
Wer wird gefördert?
Dieses Programm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, die ihren Hauptwohnsitz in NRW haben und Behandlungen der assistierten Reproduktion in nordrhein-westfälischen Einrichtungen durchführen lassen. Es richtet sich an Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, um ihnen finanziell bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zur Seite zu stehen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert spezifische medizinische Behandlungen der assistierten Reproduktion, namentlich IVF und ICSI, über mehrere Behandlungszyklen hinweg. Es werden dabei ausschließlich die medizinisch notwendigen Ausgaben bezuschusst, um Paaren den Zugang zu diesen Behandlungen zu erleichtern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung konzipiert. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Familienstand des Paares und dem Behandlungszyklus, wobei Höchstförderbeträge pro IVF- oder ICSI-Behandlung festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, darunter der Hauptwohnsitz und die Behandlungseinrichtung in Nordrhein-Westfalen sowie die Erfüllung der Voraussetzungen des § 27a SGB V. Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden, und die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung der assistierten Reproduktion muss vor Beginn jedes Behandlungszyklus bei der Bezirksregierung Münster eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen Behandlungspläne, ärztliche Erklärungen zur Notwendigkeit der Maßnahme und ggf. Kostenübernahmeerklärungen der Versicherungen oder Negativbescheinigungen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen", welche die primäre Rechtsgrundlage darstellt. Ergänzend gelten die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung sowie eine Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.800,00 EUR pro Zyklus
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Bund
Verwaltet von: Bezirksregierung Münster
Website: Bezirksregierung Münster