Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
Das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ in Mecklenburg-Vorpommern bietet Kinobetreibern Zuschüsse für Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen. Es zielt darauf ab, die Kinoinfrastruktur nachhaltig zu stärken, die Attraktivität der Kinos zu erhöhen und pandemiebedingte Anpassungen sowie digitale und nachhaltige Entwicklungen voranzutreiben.
Wer wird gefördert
Das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an Kinobetreiber, die ihre Kinos in der Region modernisieren und zukunftsfähig gestalten möchten. Ziel ist es, die kulturelle Infrastruktur zu stärken, die Sichtbarkeit deutscher und europäischer Filme zu fördern und die Attraktivität der Kinos als Kultur- und Begegnungsorte zu sichern.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasst investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Kinobetrieben. Besondere Berücksichtigung finden dabei Vorhaben zur Pandemieprävention, Nachhaltigkeitsverbesserung, Barrierefreiheit sowie die Anschaffung digitaler Technik.
Art und Umfang der Förderung
Das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Kinos ab und ist gedeckelt, wobei auch Kofinanzierungen möglich sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller verschiedene Bedingungen erfüllen, darunter Beratungspflicht vor Antragstellung, Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und Einhaltung ökologischer Kriterien. Die Förderung unterliegt zudem beihilferechtlichen Regelungen und Subventionsbestimmungen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ ist laufend und erfordert eine vorherige Beratung. Die Entscheidungen werden schriftlich mitgeteilt, üblicherweise innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ bildet die Förderrichtlinie zum Programm selbst, die im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und den europäischen Beihilferegelungen steht.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100.000,00 €
Einsendeschluss:
always open
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Sektoren:
Kreativwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Prozessoptimierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
MV Filmförderung GmbH
Verwaltet von:
MV Filmförderung GmbH
Zusätzliche Partner:
Filmförderungsanstalt (FFA)
Website: