Zurück zur Suche

Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Kindertageseinrichtungen durch Zuschüsse für zusätzliches nichtpädagogisches Personal. Ziel ist die Entlastung des pädagogischen Personals und die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kitas. Die Mittel werden über die zuständigen Jugendämter bereitgestellt.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Zielgruppen und den geografischen Anwendungsbereich des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“, das Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch den Einsatz zusätzlichen nichtpädagogischen Personals unterstützen soll. Die primären Antragsberechtigten für diese Förderung sind die örtlichen Jugendämter.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt spezifiziert die förderfähigen Aktivitäten und Kosten im Rahmen des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“. Die Unterstützung konzentriert sich auf die Erhöhung der nichtpädagogischen Personalkapazität in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Parameter des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximalen Fördersummen pro Kindertageseinrichtung und der definierten Projektlaufzeiten, für die die Unterstützung gewährt wird.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragstellende und Begünstigte des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“. Er behandelt Antragsauflagen, Budgetregeln und weitere Bestimmungen für die Mittelverwendung in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt durch den schrittweisen Antragsprozess für das Programm „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“, einschließlich der Einreichungsfristen, erforderlichen Dokumente und des Entscheidungsverfahrens. Die Antragstellung erfolgt durch die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt umreißt die maßgeblichen rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“ in Nordrhein-Westfalen untermauern und seine Legitimität sowie die geltenden Vorschriften klären.

#Kita-Helfer#Nordrhein-Westfalen#Kindertagesstätten Förderung#nichtpädagogisches Personal#Personalausgaben Zuschuss#Jugendamt Antrag#Kita-Personalaufstockung#NRW Bildung#Kita-Unterstützung#Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Kita#Büroarbeiten Kita#Ausflüge Begleitung#Kita-Helfer Programm#Kita-Finanzierung#Ministerium für Kinder Jugend Familie NRW

Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

18.000 € pro Kindertageseinrichtung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.07.2025

Offen bis

Offen bis:

31.07.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Kindertageseinrichtungen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland

Website: Landesjugendämter NRW