Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern Offen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Kindertageseinrichtungen durch Zuschüsse für zusätzliches nichtpädagogisches Personal. Ziel ist die Entlastung des pädagogischen Personals und die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kitas. Die Mittel werden über die zuständigen Jugendämter bereitgestellt.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die Zielgruppen und den geografischen Anwendungsbereich des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“, das Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen durch den Einsatz zusätzlichen nichtpädagogischen Personals unterstützen soll. Die primären Antragsberechtigten für diese Förderung sind die örtlichen Jugendämter.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt spezifiziert die förderfähigen Aktivitäten und Kosten im Rahmen des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“. Die Unterstützung konzentriert sich auf die Erhöhung der nichtpädagogischen Personalkapazität in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Parameter des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“, einschließlich der Art der finanziellen Unterstützung, der maximalen Fördersummen pro Kindertageseinrichtung und der definierten Projektlaufzeiten, für die die Unterstützung gewährt wird.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragstellende und Begünstigte des Programms „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“. Er behandelt Antragsauflagen, Budgetregeln und weitere Bestimmungen für die Mittelverwendung in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt durch den schrittweisen Antragsprozess für das Programm „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“, einschließlich der Einreichungsfristen, erforderlichen Dokumente und des Entscheidungsverfahrens. Die Antragstellung erfolgt durch die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt umreißt die maßgeblichen rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm „Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern“ in Nordrhein-Westfalen untermauern und seine Legitimität sowie die geltenden Vorschriften klären.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
18.000 € pro Kindertageseinrichtung
Einsendeschluss:
31.07.2025
Offen bis:
31.07.2026
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Kindertageseinrichtungen
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland
Website: Landesjugendämter NRW