Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist ein zentrales Förderinstrument des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er unterstützt nicht-staatliche Träger der Jugendhilfe durch Zuschüsse, um bundesweit bedeutsame Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung zu ermöglichen. Ziel ist es, die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Programm richtet sich an Träger der Jugendhilfe, insbesondere nicht staatliche Organisationen, Verbände und Fachorganisationen. Die Maßnahmen müssen von bundesweiter Bedeutung sein und Ziele des Grundgesetzes fördern. Eine Förderung erfolgt bundesweit und umfasst auch internationalen Austausch.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen und Vorhaben in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, von Jugendarbeit und -bildung bis hin zu Hilfen für Familien und Kinderschutz. Die Maßnahmen reichen von Personal- und Aktivitätskosten bis zu Modell- und Sondervorhaben.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist als Teilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, wobei für bestimmte Aktivitäten und Personalkosten Festbeträge festgelegt sind. Die Projektlaufzeiten variieren je nach Art der Maßnahme.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung im Rahmen des KJP gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehören die Einhaltung fachlicher Standards, die Sicherstellung der Mittelverwendung und besondere Regelungen für Konsortien sowie den Haushalt. Die Selbstständigkeit der Träger wird dabei gewahrt.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Förderprogramm ist bis zum 30. November des Vorjahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen. Die Antragstellung erfolgt entweder direkt beim Bundesministerium oder über eine Zentralstelle, die Sammelanträge einreicht. Die Bewilligung erfolgt per schriftlichem Zuwendungsbescheid.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 29. September 2016. Diese Richtlinien verankern das Programm rechtlich und legen dessen Ziele sowie die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren fest.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; Festbeträge für spezifische Aktivitäten und Personalkostenanteile (z.B. 40 EUR/TN/Tag für Kurse, bis zu 3.000 EUR für Kleinaktivitäten).
Einsendeschluss:
30.11. des Vorjahres
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland (bundesweit), europäisches Ausland, außereuropäisches Ausland
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Sonstige
Begünstigte:
Kinder- und Jugendhilfe
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Evaluierung, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Verwaltet von:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Zusätzliche Partner:
Länder, kommunale Gebietskörperschaften, bundeszentrale Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe