Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist ein zentrales Förderinstrument des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er unterstützt nicht-staatliche Träger der Jugendhilfe durch Zuschüsse, um bundesweit bedeutsame Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung zu ermöglichen. Ziel ist es, die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Träger der Jugendhilfe, insbesondere nicht staatliche Organisationen, Verbände und Fachorganisationen. Die Maßnahmen müssen von bundesweiter Bedeutung sein und Ziele des Grundgesetzes fördern. Eine Förderung erfolgt bundesweit und umfasst auch internationalen Austausch.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen und Vorhaben in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, von Jugendarbeit und -bildung bis hin zu Hilfen für Familien und Kinderschutz. Die Maßnahmen reichen von Personal- und Aktivitätskosten bis zu Modell- und Sondervorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, meist als Teilfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, wobei für bestimmte Aktivitäten und Personalkosten Festbeträge festgelegt sind. Die Projektlaufzeiten variieren je nach Art der Maßnahme.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung im Rahmen des KJP gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehören die Einhaltung fachlicher Standards, die Sicherstellung der Mittelverwendung und besondere Regelungen für Konsortien sowie den Haushalt. Die Selbstständigkeit der Träger wird dabei gewahrt.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Förderprogramm ist bis zum 30. November des Vorjahres für das folgende Haushaltsjahr einzureichen. Die Antragstellung erfolgt entweder direkt beim Bundesministerium oder über eine Zentralstelle, die Sammelanträge einreicht. Die Bewilligung erfolgt per schriftlichem Zuwendungsbescheid.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 29. September 2016. Diese Richtlinien verankern das Programm rechtlich und legen dessen Ziele sowie die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Akteuren fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme; Festbeträge für spezifische Aktivitäten und Personalkostenanteile (z.B. 40 EUR/TN/Tag für Kurse, bis zu 3.000 EUR für Kleinaktivitäten).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11. des Vorjahres

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland (bundesweit), europäisches Ausland, außereuropäisches Ausland

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kinder- und Jugendhilfe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Angewandte Forschung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Evaluierung, Sensibilisierungskampagnen, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Verwaltet von:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Zusätzliche Partner:

Länder, kommunale Gebietskörperschaften, bundeszentrale Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe

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