Förderung von Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und -nutzung (FörderRL Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft)
Das Land Niedersachsen fördert Vorhaben zum nachhaltigen Schutz des Wasserangebots und zur Anpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel. Antragsteller erhalten Zuschüsse für Grundlagenarbeit, Konzepterstellung und Investitionen in die Wasserinfrastruktur. Das Programm zielt darauf ab, die Wasserressourcen in Niedersachsen zukunftsfähig zu managen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Förderprogramm richtet sich an spezifische öffentliche und juristische Personen mit Sitz oder Dienstsitz in Niedersachsen, die im Bereich der Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung tätig sind. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung des Wasserdargebots und die Anpassung an den Klimawandel innerhalb des Bundeslandes.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Gefördert werden vielfältige Projekte und Aktivitäten, die auf eine strategische Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und den klimafolgenorientierten Ausbau von Wasserinfrastrukturen abzielen. Dies umfasst Grundlagenarbeit, die Erstellung von Konzepten sowie Investitionen zur Umsetzung dieser Konzepte, um die Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel anzupassen.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Teilfinanzierung von Projekten. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens zwischen 50% und 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf Maximalbeträge begrenzt. Es gibt zudem Bagatellgrenzen für die Mindesthöhe der Zuwendung.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Vorhaben gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören formale Anforderungen an die Konzepterstellung, die Sicherstellung des wasserwirtschaftlichen Nutzens bei Investitionen, die Einhaltung einer Zweckbindungsfrist für Bauten und Geräte sowie die Beachtung der De-minimis-Regelung, falls die Zuwendung eine staatliche Beihilfe darstellt.
Antragsverfahren: Prozess und Auswahl
Der Antrag ist zu festgelegten Stichtagen bei der NBank einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Gewährung der Zuwendung nach pflichtgemäßem Ermessen und auf Basis fachtechnischer Stellungnahmen. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand spezifischer Bewertungskriterien und erforderlicher Mindestpunktzahlen.
Rechtliche Grundlagen des Förderprogramms
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Niedersachsen, die den Rahmen und die Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung der Wasserwirtschaft an den Klimawandel festlegt. Diese Richtlinie ist im Einklang mit der Landeshaushaltsordnung und den Verwaltungsvorschriften dazu.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Wasserversorgung, Trinkwassergewinnung, Abwasserentsorgung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)