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Klimaschutz-Plus
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus des Landes Baden-Württemberg unterstützt vielfältige Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Es zielt darauf ab, den Gebäudebestand und kommunale Strukturen nachhaltig klimafreundlicher zu gestalten, indem es Investitionen sowie Beratungs- und Qualifizierungsangebote als Zuschuss fördert.

Wer wird gefördert

Das Programm Klimaschutz-Plus richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern in Baden-Württemberg, darunter Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und natürliche Personen. Das übergeordnete Ziel ist die nachhaltige Reduzierung von CO2-Emissionen und die Förderung des Klimaschutzes im Land.

Was wird gefördert

Das Programm Klimaschutz-Plus fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Reduzierung von CO2-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz abzielen. Dies umfasst Investitionen in energetische Sanierungen, den Einsatz regenerativer Energien sowie umfassende Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramme zur Förderung des Klimaschutzes.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm Klimaschutz-Plus bietet Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen, wobei die Höhe und der Umfang der Förderung je nach Programmteil und spezifischem Vorhaben variieren. Die Unterstützung kann als Anteilsfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung gewährt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung aus dem Klimaschutz-Plus-Programm zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Diese betreffen die Antragsstellung, die Projektumsetzung und die Einhaltung von Beihilfevorschriften sowie spezifische Verpflichtungen für Kommunen im Bereich Klimaschutz.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm Klimaschutz-Plus muss schriftlich bei der L-Bank eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Für bestimmte Maßnahmen kann zudem die Einreichung eines Projektkonzeptes erforderlich sein.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums Baden-Württemberg, die im Einklang mit dem Landesklimagesetz und europäischen Beihilferegeln steht. Diese Rechtsgrundlagen definieren Zweck, Geltungsbereich und die Bedingungen für die Vergabe der Fördermittel.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.200.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Verwaltet von: L-Bank

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)