Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (KliSFöRLUnt M-V) unterstützt Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Ziel ist die nachhaltige Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Steigerung der Energieeffizienz durch Zuschüsse, insbesondere für investive Vorhaben und Machbarkeitsstudien. Das Programm zielt darauf ab, über gesetzliche Standards hinauszugehen und innovative Lösungen zu fördern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen, wirtschaftlich tätige Vereine und öffentliche Einrichtungen mit einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz zu unterstützen.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen, die auf Energieeinsparung und die Verringerung von Treibhausgasemissionen abzielen. Dazu gehören Studien, investive Vorhaben in Energieeffizienz, intelligente Energiesysteme und Demonstrationsvorhaben. Es gibt klare Regeln, welche Kosten gefördert werden und welche ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei eine Vollfinanzierung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die Laufzeit der Projekte und die Bindungsfristen sind klar definiert.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von Projekten unter dieser Förderrichtlinie gelten spezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen, darunter Anforderungen an den Projektstandort, die Gesamtfinanzierung und die Einhaltung von Vergaberegeln sowie europäischen Vorschriften zur Transparenz und Gleichstellung.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zuwendung ist schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Richtlinie legt detaillierte Schritte für das Antrags-, Bewilligungs-, Anforderungs- und Verwendungsnachweisverfahren fest.
Rechtsgrundlage
Die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern und wird durch mehrere EU-Verordnungen sowie die Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern gestützt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Machbarkeitsstudie, Planung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)