KLIMOPASS
Das Förderprogramm KLIMOPASS des Landes Baden-Württemberg unterstützte Kommunen und KMU bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Es bot Zuschüsse für Beratungen, Vorbereitungsprojekte und die Umsetzung konkreter investiver Maßnahmen, insbesondere im Bereich Hitzeschutz, um die Resilienz gegenüber klimatischen Veränderungen zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm KLIMOPASS richtet sich an Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Körperschaften und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme an die Folgen des Klimawandels zu erhöhen und die Verletzlichkeit des Landes zu mindern.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt Projekte in drei Modulen: Beratung und Schulung, Vorbereitungsprojekte sowie die Umsetzung investiver Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Förderung umfasst sowohl nicht-investive als auch investive Vorhaben, wobei der Fokus auf Hitzeschutzmaßnahmen und der Entwicklung von Anpassungsstrategien liegt.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm KLIMOPASS gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zur Klimaanpassung. Die Förderhöhe variiert je nach Modul und Art der Maßnahme, mit spezifischen Höchstgrenzen und Förderquoten.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von KLIMOPASS-Projekten müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen und rechtliche Anforderungen erfüllen, darunter Vorgaben zum Projektbeginn, zur Kumulierung mit anderen Förderungen, zur De-minimis-Regelung und zum Verwendungsnachweis.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für KLIMOPASS erfolgt elektronisch über die L-Bank. Die Bewilligung hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Verfügbarkeit der Fördermittel ab. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm KLIMOPASS basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und weiteren haushaltsrechtlichen sowie europäischen Beihilferegeln.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
200.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Machbarkeitsstudie, Planung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Verwaltet von:
L-Bank