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Förderungen von „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Programm „KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ des BMBF unterstützt risikoreiche, anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen. Es zielt darauf ab, deren Innovationspotenzial zu stärken und den Technologietransfer aus der Forschung in die Praxis zu beschleunigen. Durch Zuschüsse werden gezielt innovative Projekte in strategisch wichtigen Zukunftsbereichen gefördert.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen in Deutschland, die risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien umsetzen möchten. Im Rahmen von Verbundprojekten können auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen teilnehmen, wobei der Fokus auf dem Nutzen für KMU liegt. Die Projekte müssen in Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse hier oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Was wird gefördert

Das Programm fördert risikoreiche, anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen Photonik und Quantentechnologien. Die förderfähigen Kosten umfassen Personal, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung und Gemeinkosten. Die Projekte können unterschiedliche Reifegrade von der Grundlagenforschung bis zur experimentellen Entwicklung umfassen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Förderquoten je nach Art des Antragstellers und der Forschungsstufe variieren können. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten typischerweise bis zu 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten, während Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent erhalten können. Die maximale Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens in Deutschland, die Nutzung der Ergebnisse im EWR oder der Schweiz sowie strenge Vorgaben für Verbundprojekte, insbesondere hinsichtlich der Kooperationsvereinbarungen und der Vermeidung indirekter Beihilfen. Zudem müssen die beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eingehalten werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst reichen Interessenten Projektskizzen ein, die bewertet und ausgewählt werden. Bei positiver Bewertung folgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Beide Schritte erfordern die Nutzung elektronischer Systeme und die Einhaltung spezifischer Fristen und inhaltlicher Anforderungen.

Rechtsgrundlage

Die Fördermaßnahme basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird durch relevante Bundeshaushaltsordnungen sowie EU-beihilferechtliche Verordnungen, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), gesteuert. Die vollständigen Texte dieser rechtlichen Grundlagen sind öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

55.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.10.2025

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Schweiz

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Medizintechnik, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von: VDI Technologiezentrum GmbH

Website: VDI Technologiezentrum GmbH