Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Finanzierung von EU-Förderprojekten (Kofinanzierungsrichtlinie – Kofi-RL)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen unterstützt finanzschwache Kommunen durch die Kofinanzierungsrichtlinie (Kofi-RL) bei der Finanzierung ihrer Eigenanteile für EU-Förderprojekte. Dieses Programm ermöglicht es Kommunen, an bedeutenden EU-Fonds wie EFRE, ELER, ESF+ und EMFAF teilzunehmen, um die räumlich-strukturelle Entwicklung der Regionen zu verbessern.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an finanzschwache Kommunen in Niedersachsen und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse, um deren Teilnahme an EU-Förderprojekten zu ermöglichen. Ziel ist es, regionale Disparitäten abzubauen und die räumlich-strukturelle Entwicklung der Regionen zu verbessern.

Was wird gefördert?

Die Kofinanzierungsrichtlinie fördert ausschließlich kommunale Eigenanteile, die im Rahmen von EU-Förderprojekten der Förderperioden 2014–2020 und 2021–2027 anfallen. Die unterstützten Maßnahmen tragen zur regionalen Entwicklung bei und umfassen ein breites Spektrum an Aktivitäten, die von den zugrunde liegenden EU-Fonds abgedeckt werden.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung von Eigenanteilen bei EU-Förderprojekten. Die Förderhöhe kann bis zu 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, wobei ein Höchstbetrag von 500.000 EUR je Vorhaben gilt. Die Förderung ist bis Ende 2027 verfügbar.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Förderung ist an spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen geknüpft. Dazu gehören der Nachweis einer unterdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft der antragstellenden Kommune und die Bedingung, dass die Hauptförderung noch nicht bewilligt wurde. Qualitätskriterien fließen in die Förderwürdigkeitsprüfung ein.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert die Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres in schriftlicher oder elektronischer Form. Die Bewertung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem Kommunalen Steuerungsausschuss, wobei die endgültige Entscheidung nach der des Hauptverfahrens der EU-Förderung getroffen wird.

Rechtsgrundlage

Die Kofinanzierungsrichtlinie (Kofi-RL) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Förderung finanzschwacher Kommunen bei EU-Förderprojekten in Niedersachsen. Sie wird ergänzt durch allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.10.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Verwaltet von:

zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung (ArL)

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