Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) Geschlossen
Das Förderprogramm "KoKi – Netzwerk frühe Kindheit" des Freistaats Bayern unterstützt Kommunen beim Aufbau und Betrieb regionaler Koordinierender Kinderschutzstellen. Es zielt darauf ab, präventive Familienunterstützung zu stärken und belastete Eltern frühzeitig zu erreichen, um Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen. Dieses Programm zeichnet sich durch seine Fokussierung auf Netzwerkbildung und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Bereich der Frühen Hilfen aus.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. Es zielt darauf ab, Kommunen bei der Einrichtung und dem Betrieb von Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit) zu unterstützen. Das Hauptziel ist die Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes, um belastete Familien mit Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig zu erreichen und passgenau zu unterstützen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von Koordinierenden Kinderschutzstellen. Im Fokus stehen Aktivitäten zur Netzwerkbildung, die Vermittlung von Familien an geeignete Partner sowie die Erstellung und Fortschreibung einer netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption. Die Förderung deckt dabei spezifische Personalkosten ab.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet einen finanziellen Zuschuss zur Deckung der Personalkosten für Koordinierende Kinderschutzstellen. Es handelt sich um eine jährliche Festbetragsfinanzierung, die an eine Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers gekoppelt ist. Der Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Haushaltsjahr, und das Programm lief bis Ende 2024.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter spezifische Anforderungen an die Qualifikation des Personals, die Netzwerkarbeit und die Erstellung einer Kinderschutzkonzeption. Zudem müssen Zuwendungsempfänger eine Eigenbeteiligung leisten und an der Evaluation des Programms teilnehmen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich und vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Dabei ist der aktuelle Stand oder die Weiterentwicklung der Kinderschutzkonzeption beizufügen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
16.500 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Jugendhilfe, Soziale Dienste
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Verwaltet von: Zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: BayernPortal