Landesprogramm Wirtschaft – Kommunale Hafenbaumaßnahmen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert Investitionen in kommunale Häfen, einschließlich Anlege- und Umschlagstellen, durch Zuschüsse. Ziel ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit der Häfen als Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur, zur Stärkung des Schiffsverkehrs und der maritimen Wirtschaft. Das Programm ist auf Projekte in Schleswig-Holstein beschränkt.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger von Projekten in Schleswig-Holstein, vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch steuerbegünstigte juristische sowie natürliche Personen und unter bestimmten Voraussetzungen auch gewinnorientierte juristische Personen. Das Programm zielt darauf ab, die leistungsfähige Hafenlandschaft des Landes zu erhalten und zu stärken, um den Schiffsverkehr und die maritime Wirtschaft zu fördern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt gezielt Investitionen in die öffentliche Hafeninfrastruktur und damit verbundene Anlagen in Schleswig-Holstein. Dies umfasst sowohl den Neubau als auch die Modernisierung bestehender Einrichtungen, die für den Güter- und Personenverkehr, die Ver- und Entsorgung sowie die Anbindung an Verkehrsnetze von Bedeutung sind. Nicht förderfähig sind hingegen Kosten für rein gewerbliche oder industrielle Anlagen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der als Anteilfinanzierung konzipiert ist. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent ansteigen. Eine Mindestsumme von 150.000 EUR an zuwendungsfähigen Ausgaben ist für jedes geförderte Projekt erforderlich. Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Vorhaben beträgt 15 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören die Darstellung der Notwendigkeit des Vorhabens, die Sicherstellung der Finanzierung von Eigenanteil und Folgekosten sowie die Gewährleistung des gleichen Zugangs für alle Nutzer. Zudem gelten spezifische Beihilferegelungen der EU und Vorgaben zur Offenlegung von Informationen.

Antragsverfahren

Der Antrag für kommunale Hafenbaumaßnahmen ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen. Die IB.SH ist sowohl für die Beratung vor Antragstellung als auch für die Bewilligung und Abwicklung zuständig. Die Bewertung der Förderfähigkeit und -würdigkeit erfolgt nach den Auswahl- und Fördergrundsätzen des Landesprogramms Wirtschaft (AFG LPW).

Rechtsgrundlage

Die Förderung kommunaler Hafenbaumaßnahmen in Schleswig-Holstein basiert auf spezifischen Richtlinien und umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen, darunter die Landeshaushaltsordnung, der Koordinierungsrahmen der GRW und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Infrastruktur, Regionalförderung, Mobilität, Hafenlandschaft, Schiffsverkehr, maritime Wirtschaft, Offshore-Markt, Insel- und Halligversorgung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Zusätzliche Partner:

Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN)

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