Kommunale Straßenbauförderrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützte Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise bei Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus. Ziel war die Verbesserung und Instandhaltung des Straßennetzes, die Förderung von Verkehrsleitsystemen und die Schaffung von Umsteigeparkplätzen, um die Mobilität und Verkehrssicherheit in der Region zu erhöhen. Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss und war an spezifische Bedingungen gebunden.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise. Es zielt darauf ab, die kommunale Verkehrsinfrastruktur zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Mobilität innerhalb des Landes zu optimieren. Die Förderung ist ausschließlich auf das geografische Gebiet Mecklenburg-Vorpommern beschränkt und unterstützt Vorhaben, die zur allgemeinen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse beitragen und bestehende Pläne berücksichtigen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus, darunter den Neubau, Ausbau und die Erhaltung von Straßen sowie die Implementierung von Verkehrsleitsystemen und Umsteigeparkplätzen. Es werden spezifische Kostenkategorien als förderfähig anerkannt, während andere, wie Verwaltungskosten oder nicht absetzbare Umsatzsteuer, explizit ausgeschlossen sind. Die geförderten Vorhaben müssen bestimmte Kriterien hinsichtlich ihrer verkehrlichen Bedeutung und planerischen Einbindung erfüllen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Vorhabens und kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Eine Mindestfördersumme von 10.000 Euro ist festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen an Antragssteller

Für die Förderung gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von der Planung des Vorhabens bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören die Aufnahme des Vorhabens in einen Maßnahmenplan, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit und die Einhaltung von Vergabevorschriften. Auch die Bereitstellung von Eigenmitteln und die Abstimmung mit anderen Maßnahmen sind wichtige Voraussetzungen.

Antragsverfahren: Schritte und Zuständigkeiten

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst muss das Vorhaben für den Maßnahmenplan für den kommunalen Straßenbau angemeldet werden, bevor in einem zweiten Schritt der eigentliche Zuwendungsantrag gestellt wird. Die zuständigen Straßenbauämter prüfen die Anträge und entscheiden über die Bewilligung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierung

Die Kommunale Straßenbauförderrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern ist die zentrale rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm. Sie wird durch weitere relevante Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften ergänzt, die die Umsetzung und Verwaltung der Zuwendungen detailliert regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunaler Straßenbau und Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

zuständiges Straßenbauamt Mecklenburg-Vorpommern (Straßenbauamt Schwerin, Straßenbauamt Stralsund, Straßenbauamt Neustrelitz)

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