Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) Offen
Das Kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) des Freistaats Bayern unterstützt Kommunen dabei, preisgünstigen Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Es kombiniert Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen, um Neubau-, Modernisierungs- und Erwerbsprojekte sowie vorbereitende Maßnahmen zu finanzieren. Das Programm zielt darauf ab, den Wohnungsbedarf in bayerischen Gemeinden nachhaltig zu decken.
Wer wird gefördert
Das Kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) des Freistaats Bayern richtet sich an Kommunen in Bayern. Ziel ist es, die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen und anerkannte Flüchtlinge zu unterstützen, um dem bestehenden Wohnungsbedarf entgegenzuwirken. Die Förderung ist auf Standorte mit nachweislichem Wohnungsbedarf beschränkt.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum. Dies umfasst Neubauten, Änderungen, Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Wohnungen sowie den Erwerb von leerstehenden oder neuen Wohngebäuden. Auch vorbereitende Planungsmaßnahmen sind förderfähig, um die kommunale Wohnraumversorgung zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm bietet eine Kombination aus Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Vorhabens und kann durch zusätzliche Bedingungen, wie die Bereitstellung von Wohnraum für Berufsangehörige der Daseinsvorsorge, erhöht werden. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ist obligatorisch.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme des Kommunalen Wohnraumförderprogramms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von der Antragstellung über die Projektumsetzung bis zur Langzeitbindung reichen. Wesentliche Kriterien sind die Eigentümerschaft der Kommune, der Nachweis eines erheblichen Wohnbedarfs, die Einhaltung baulicher Standards wie Barrierefreiheit und Wohnflächengrößen sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen für einkommensschwache Haushalte. Zudem ist ein Mindesteigenanteil zu erbringen.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Kommunale Wohnraumförderprogramm ist vor Projektbeginn bei der zuständigen bayerischen Regierung einzureichen. Diese ist für die Prüfung der Voraussetzungen, die Auswahl der Maßnahmen und die Bewilligung zuständig. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt übernimmt die bankmäßige Prüfung, Vertragsabwicklung und Auszahlung der Darlehen und Zuschüsse.
Rechtsgrundlage
Das Kommunale Wohnraumförderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Diese Richtlinien verankern das Programm in der Bayerischen Verfassung und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, um Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung, da diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Zuschuss bis zu 30%, Darlehen bis zu 60% der Gesamtkosten. Zuschuss für Modernisierung bis zu 40%, für vorbereitende Maßnahmen bis zu 60%. Bis zu 5% Zuschusserhöhung bei Daseinsvorsorge.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern, Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Zusätzliche Partner: Kirchen (als Kooperationspartner durch Bereitstellung von Grundstücken in Erbpacht)
Website: BayernPortal