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Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) des Freistaats Bayern unterstützt Kommunen dabei, preisgünstigen Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Es kombiniert Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen, um Neubau-, Modernisierungs- und Erwerbsprojekte sowie vorbereitende Maßnahmen zu finanzieren. Das Programm zielt darauf ab, den Wohnungsbedarf in bayerischen Gemeinden nachhaltig zu decken.

Wer wird gefördert

Das Kommunale Wohnraumförderprogramm (KommWFP) des Freistaats Bayern richtet sich an Kommunen in Bayern. Ziel ist es, die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen und anerkannte Flüchtlinge zu unterstützen, um dem bestehenden Wohnungsbedarf entgegenzuwirken. Die Förderung ist auf Standorte mit nachweislichem Wohnungsbedarf beschränkt.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen zur Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum. Dies umfasst Neubauten, Änderungen, Erweiterungen und Modernisierungen bestehender Wohnungen sowie den Erwerb von leerstehenden oder neuen Wohngebäuden. Auch vorbereitende Planungsmaßnahmen sind förderfähig, um die kommunale Wohnraumversorgung zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet eine Kombination aus Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art des Vorhabens und kann durch zusätzliche Bedingungen, wie die Bereitstellung von Wohnraum für Berufsangehörige der Daseinsvorsorge, erhöht werden. Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ist obligatorisch.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme des Kommunalen Wohnraumförderprogramms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die von der Antragstellung über die Projektumsetzung bis zur Langzeitbindung reichen. Wesentliche Kriterien sind die Eigentümerschaft der Kommune, der Nachweis eines erheblichen Wohnbedarfs, die Einhaltung baulicher Standards wie Barrierefreiheit und Wohnflächengrößen sowie Mietpreis- und Belegungsbindungen für einkommensschwache Haushalte. Zudem ist ein Mindesteigenanteil zu erbringen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Kommunale Wohnraumförderprogramm ist vor Projektbeginn bei der zuständigen bayerischen Regierung einzureichen. Diese ist für die Prüfung der Voraussetzungen, die Auswahl der Maßnahmen und die Bewilligung zuständig. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt übernimmt die bankmäßige Prüfung, Vertragsabwicklung und Auszahlung der Darlehen und Zuschüsse.

Rechtsgrundlage

Das Kommunale Wohnraumförderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Diese Richtlinien verankern das Programm in der Bayerischen Verfassung und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen, um Kommunen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu unterstützen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung, da diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Zuschuss bis zu 30%, Darlehen bis zu 60% der Gesamtkosten. Zuschuss für Modernisierung bis zu 40%, für vorbereitende Maßnahmen bis zu 60%. Bis zu 5% Zuschusserhöhung bei Daseinsvorsorge.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von: zuständige Bezirksregierung Bayern, Bayerische Landesbodenkreditanstalt

Zusätzliche Partner: Kirchen (als Kooperationspartner durch Bereitstellung von Grundstücken in Erbpacht)

Website: BayernPortal