Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie)) Offen
Das Land Hessen unterstützt Kommunen bei der energetischen Modernisierung von Nichtwohn- und Verwaltungsgebäuden sowie bei Neubauten mit hohen Energiestandards. Mit der Kommunalrichtlinie Energie werden zudem Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert, um die Klimaschutzziele des Hessischen Energiegesetzes zu erreichen.
Wer wird gefördert
Die Kommunalrichtlinie Energie Hessen fördert hessische Kommunen, deren Zusammenschlüsse und kommunale Zweckverbände. Sie können Zuschüsse für Maßnahmen der energetischen Modernisierung kommunaler Nichtwohn- und Verwaltungsgebäude sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien erhalten. Die Mittel können unter bestimmten Voraussetzungen auch an nichtkommunale Träger weitergeleitet werden, wenn diese Aufgaben der Kommune übernehmen. Das Programm zielt darauf ab, die Klimaschutzziele des Hessischen Energiegesetzes zu erreichen und die Kommunen bei der Energiewende zu unterstützen.
Was wird gefördert
Die Kommunalrichtlinie Energie fördert ein breites Spektrum an Maßnahmen zur energetischen Modernisierung kommunaler Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude, einschließlich Neubauten mit hohen energetischen Standards sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen zur Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien, sowie damit verbundene Beratungs-, Planungs- und Nebenleistungen. Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem Grunderwerb und vorzeitige Planungsarbeiten. Die Maßnahmen müssen je nach Förderbereich bestimmte Qualitätsstufen und Mindeststandards erfüllen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Kommunalrichtlinie Energie gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Förderung variiert je nach Art und Qualitätsstufe der Maßnahme. Sie reicht von 30 % bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Modernisierungen und als feste Beträge pro Quadratmeter bei Neubauten, begrenzt auf 20 % der Gesamtinvestition. Es gibt Mindestinvestitionssummen für die Projekte, und die Förderung kann mit anderen Programmen kumuliert werden, wobei eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung von Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen und Vergabevorschriften sowie spezielle beihilferechtliche Regelungen, insbesondere die De-minimis-Verordnung. Es gibt auch spezifische technische Anforderungen und Berichtspflichten für geförderte Projekte. Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor dem rechtswirksamen Zuwendungsbescheid liegen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Kommunalrichtlinie Energie beinhaltet die Einreichung umfangreicher Unterlagen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen. Bei begrenzten Mitteln entscheidet der Eingang des bewilligungsreifen Antrags. Eine Förderung kann zusätzlich gewährt werden, wenn die antragstellende Kommune den Klimaschutzverpflichtungen des Bündnisses „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ nachkommt. Die Vergabeverfahren und die Dokumentation des Projekts sind streng geregelt.
Rechtsgrundlagen
Die Kommunalrichtlinie Energie basiert auf dem Hessischen Energiegesetz und ist durch spezifische Richtlinien des Landes Hessen etabliert. Ihre Umsetzung unterliegt verschiedenen landes- und EU-rechtlichen Bestimmungen, die die Gewährung, Auszahlung und Prüfung der Zuwendungen regeln. Die maßgeblichen Texte sind öffentlich zugänglich, beispielsweise im Staatsanzeiger des Landes Hessen und auf der Website der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 75 % (Modernisierung), Bis zu 330,00 €/m² (Neubau), Bis zu 50 % (Effizienzmaßnahmen)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude, Soziale Infrastruktur
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner: Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. (HAD), Externe Stellen für technische Antragsprüfung und Begleitung
Website: WI Bank