Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)“ bietet Landwirten in Brandenburg und Berlin Zuschüsse für nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz. Es fördert ökologische Anbauverfahren, den Schutz natürlicher Ressourcen und den Erhalt genetischer Vielfalt. Die Initiative zeichnet sich durch die Verknüpfung von Agrarförderung mit konkreten Umwelt- und Klimaschutzzielen aus.

Wer wird gefördert

Das Programm KULAP 2014 richtet sich an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg und Berlin, die sich für umweltgerechte Produktionsverfahren und den Schutz der Kulturlandschaft einsetzen möchten. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und der Erhalt genetischer Ressourcen.

Was wird gefördert

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur nachhaltigen Landwirtschaft, darunter ökologische Anbauverfahren, klima-, wasser- und bodenschonende Praktiken auf Acker- und Grünland sowie die Erhaltung genetischer Vielfalt bei Pflanzen und Tieren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung pro Hektar oder Großvieheinheit gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung ist maßnahmenabhängig und der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an die Einhaltung umfangreicher landwirtschaftlicher, umweltbezogener und administrativer Verpflichtungen gebunden, einschließlich Mindestflächengrößen, Tierbesatzgrenzen und detaillierter Dokumentationspflichten. Zudem müssen die Förderbedingungen über einen Verpflichtungszeitraum von mindestens fünf Jahren eingehalten werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst die jährliche Antragstellung bis zum 31. Dezember des Vorjahres für den Verpflichtungsbeginn am 1. Januar, gefolgt von einem jährlichen Zahlungsantrag bis zum 15. Mai des Folgejahres. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde richtet sich nach dem Betriebssitz oder dem überwiegenden Flächenanteil in Brandenburg/Berlin.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie KULAP 2014 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg und wird durch EU-Verordnungen zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie nationale Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maßnahmeabhängig, bis zu 1.300 Euro/ha oder 294 Euro/GVE jährlich

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Brandenburg, Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Umwelt- & Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Angewandte Forschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Land Berlin

Verwaltet von:

zuständiges Amt der Landkreise, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)

Zusätzliche Partner:

VERN e.V., Obstbauversuchsstation in Müncheberg

Website:

Kreisnavigator

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