Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)
Das Programm „Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)“ bietet Landwirten in Brandenburg und Berlin Zuschüsse für nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz. Es fördert ökologische Anbauverfahren, den Schutz natürlicher Ressourcen und den Erhalt genetischer Vielfalt. Die Initiative zeichnet sich durch die Verknüpfung von Agrarförderung mit konkreten Umwelt- und Klimaschutzzielen aus.
Wer wird gefördert
Das Programm KULAP 2014 richtet sich an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Brandenburg und Berlin, die sich für umweltgerechte Produktionsverfahren und den Schutz der Kulturlandschaft einsetzen möchten. Ziel ist die Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und der Erhalt genetischer Ressourcen.
Was wird gefördert
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur nachhaltigen Landwirtschaft, darunter ökologische Anbauverfahren, klima-, wasser- und bodenschonende Praktiken auf Acker- und Grünland sowie die Erhaltung genetischer Vielfalt bei Pflanzen und Tieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung pro Hektar oder Großvieheinheit gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung ist maßnahmenabhängig und der Verpflichtungszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an die Einhaltung umfangreicher landwirtschaftlicher, umweltbezogener und administrativer Verpflichtungen gebunden, einschließlich Mindestflächengrößen, Tierbesatzgrenzen und detaillierter Dokumentationspflichten. Zudem müssen die Förderbedingungen über einen Verpflichtungszeitraum von mindestens fünf Jahren eingehalten werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren umfasst die jährliche Antragstellung bis zum 31. Dezember des Vorjahres für den Verpflichtungsbeginn am 1. Januar, gefolgt von einem jährlichen Zahlungsantrag bis zum 15. Mai des Folgejahres. Die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde richtet sich nach dem Betriebssitz oder dem überwiegenden Flächenanteil in Brandenburg/Berlin.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie KULAP 2014 des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg und wird durch EU-Verordnungen zum Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie nationale Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) legitimiert.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Maßnahmeabhängig, bis zu 1.300 Euro/ha oder 294 Euro/GVE jährlich
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Brandenburg, Berlin (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, Umwelt- & Naturschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Land Berlin
Verwaltet von:
zuständiges Amt der Landkreise, Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Zusätzliche Partner:
VERN e.V., Obstbauversuchsstation in Müncheberg
Website: