Erhaltung von Kulturdenkmalen Offen
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen durch Zuschüsse zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung dieser wichtigen Kulturgüter. Das Programm zielt darauf ab, das kulturelle Erbe langfristig zu bewahren und die Identität Schleswig-Holsteins zu stärken, indem es notwendige denkmalbedingte Maßnahmen finanziell fördert.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Besitzer und Verfügungsberechtigte von Kulturdenkmalen in Schleswig-Holstein, um deren Sicherung und Erhaltung zu unterstützen. Ziel ist es, das kulturelle Erbe des Landes langfristig zu bewahren und die regionale Identität zu stärken.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt denkmalbedingte Mehraufwendungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen. Dazu gehören dringende Sicherungsarbeiten, handwerkliche Erhaltungsleistungen, die Erneuerung historischer Bauteile sowie die Konservierung und Restaurierung von Denkmalsubstanz und deren Ausstattung. Auch begleitende Maßnahmen wie Gutachten und Dokumentationen sind förderfähig.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form einer Projektförderung, wobei die Höhe von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt und in gestaffelten Fördersätzen bis zu 100 Prozent der Gesamtausgaben reichen kann. Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbar.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die vorrangige Nutzung anderer Fördermittel. Wichtig ist auch, dass mit der Maßnahme erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden darf und eine Rückzahlungspflicht bei Veräußerung des Denkmals unter bestimmten Umständen besteht.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss grundsätzlich bis zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres schriftlich beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid, und die Auszahlung ist an die erfolgreiche Durchführung und Abnahme der geförderten Maßnahmen gebunden. Ein detaillierter Verwendungsnachweis ist erforderlich.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen bildet die primäre rechtliche Grundlage dieses Programms, ergänzt durch das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein, die Landeshaushaltsordnung und weitere Verwaltungsvorschriften. Die offiziellen Texte sind durch die Bekanntmachung des Ministeriums zugänglich.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme, mit Fördersätzen von bis zu 100%.
Einsendeschluss:
30.06.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Verwaltet von: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein