Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren mit Zuschüssen für ihre kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die Vielfalt der Kulturlandschaft zu erhalten und die kulturelle Grundversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sicherzustellen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert, welche Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg durch das Land gefördert werden können. Es werden die genauen Kriterien für die Antragsberechtigung sowie der geografische Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele der Förderung detailliert beschrieben.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beleuchtet die förderfähigen Bereiche und Projekte sowie die Arten der abgedeckten Kosten im Rahmen der Landesförderung für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren. Die Förderung umfasst die laufende Programmarbeit, zeitlich befristete Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und spezifische Baumaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet Zuschüsse für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg. Die maximale Förderhöhe beträgt 350.000 € pro Förderjahr. Die Förderung ist an eine kommunale Ko-Finanzierung gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt behandelt die grundlegenden Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen der Förderung für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem das Subsidiaritätsprinzip, kommunale Beteiligungen und Auflagen bei Baumaßnahmen.

Antragsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Regierungspräsidium und in einfacher Ausfertigung bei der LAKS bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Förderjahres. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die LAKS und die Regierungspräsidien, die Förderentscheidung trifft das Wissenschaftsministerium.

Rechtsgrundlage

Die Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums vom 5. Dezember 2017. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung gewährt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

350.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Verwaltet von:

Regierungspräsidien, Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.

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