Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren
Das Land Baden-Württemberg fördert Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren mit Zuschüssen für ihre kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit. Diese Unterstützung zielt darauf ab, die Vielfalt der Kulturlandschaft zu erhalten und die kulturelle Grundversorgung, insbesondere in ländlichen Gebieten, sicherzustellen.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert, welche Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg durch das Land gefördert werden können. Es werden die genauen Kriterien für die Antragsberechtigung sowie der geografische Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele der Förderung detailliert beschrieben.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beleuchtet die förderfähigen Bereiche und Projekte sowie die Arten der abgedeckten Kosten im Rahmen der Landesförderung für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren. Die Förderung umfasst die laufende Programmarbeit, zeitlich befristete Projekte, Ausstattungsmaßnahmen und spezifische Baumaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Programm bietet Zuschüsse für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg. Die maximale Förderhöhe beträgt 350.000 € pro Förderjahr. Die Förderung ist an eine kommunale Ko-Finanzierung gebunden.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt behandelt die grundlegenden Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen der Förderung für Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren in Baden-Württemberg erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem das Subsidiaritätsprinzip, kommunale Beteiligungen und Auflagen bei Baumaßnahmen.
Antragsverfahren
Die Antragsstellung erfolgt in zweifacher Ausfertigung beim zuständigen Regierungspräsidium und in einfacher Ausfertigung bei der LAKS bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Förderjahres. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die LAKS und die Regierungspräsidien, die Förderentscheidung trifft das Wissenschaftsministerium.
Rechtsgrundlage
Die Förderung von Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums vom 5. Dezember 2017. Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung gewährt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
350.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Kulturinitiativen und soziokulturelle Zentren
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Regierungspräsidien, Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Baden-Württemberg (LAKS) e.V.