Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt öffentliche und private Bibliotheken sowie Archive bei der nachhaltigen Sicherung und Restaurierung ihres schriftlichen Kulturgutes. Ziel ist es, das kulturelle Erbe vor Verfall zu bewahren und den dauerhaften Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Fördern Sie jetzt den Erhalt historischer Bestände.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Träger öffentlicher sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch privater Bibliotheken und Archive. Ziel ist die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung, um das kulturelle Erbe zu bewahren und den Wissenstransfer für zukünftige Generationen sicherzustellen. Geografisch ist die Förderung auf Einrichtungen in Schleswig-Holstein beschränkt.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Erfassung, Sicherung und Behebung von Schäden an schriftlichem Kulturgut in Archiven und Bibliotheken. Dies umfasst spezifische Objektgruppen sowie begleitende Maßnahmen wie Netzwerkaufbau und Öffentlichkeitsarbeit. Investitionen in technische Ausstattung sind förderfähig, wenn sie ausschließlich für Erhaltungsmaßnahmen genutzt werden. Baumaßnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendungen basieren auf den zuwendungsfähigen Ausgaben und decken in der Regel bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten ab. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent ist erforderlich und kann auch durch nichtöffentliche Drittmittel erbracht werden. Die Projekte sollen grundsätzlich bis zum Ende des beantragten Kalenderjahres abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten verschiedene Bedingungen, darunter die Notwendigkeit, dass Maßnahmen von landesweiter oder besonderer kulturpolitischer Bedeutung sind und nicht vor der Bewilligung begonnen wurden. Es gibt spezifische Auflagen bezüglich der Finanzierung und der Dokumentation der Maßnahmen. Der Eigenanteil ist verpflichtend, und andere Fördermittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Antragsverfahren
Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail bis zum 28. Februar des jeweiligen Haushaltsjahres beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch die zuständige Landesbehörde, ggf. unter Hinzuziehung externen Sachverstandes, und wird schriftlich mitgeteilt. Nach Projektende ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in den Archiven und Bibliotheken in Schleswig-Holstein". Diese Richtlinie wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ergänzt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die korrekte Abwicklung der Zuwendungen zu gewährleisten.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Einsendeschluss:
28.02.2026
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein