Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ ist eine Initiative der Europäischen Union, die darauf abzielt, die reiche Vielfalt der europäischen Kulturen zu feiern und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum zu stärken. Durch die Auszeichnung wird die langfristige kulturelle und städtische Entwicklung der ausgewählten Städte gefördert. Jährlich werden Städte nach einem strengen Wettbewerbsverfahren ausgewählt, um für ein Jahr ein einzigartiges Kulturprogramm zu präsentieren.
Wer wird gefördert: Kulturhauptstadt Europas
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ richtet sich an Städte aus EU-Mitgliedstaaten, EFTA-/EWR-Staaten sowie Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern. Das Programm zielt darauf ab, die Vielfalt und Gemeinsamkeiten europäischer Kulturen hervorzuheben und das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum zu fördern, während es gleichzeitig zur langfristigen Entwicklung der ausgewählten Städte beiträgt.
Was wird gefördert: Kulturelle Projekte
Im Rahmen der Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ werden kulturelle Projekte gefördert, die eine starke europäische Dimension aufweisen und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden. Das Programm zielt darauf ab, lokale Künstler und Kulturerbe mit innovativen Ausdrucksformen zu verknüpfen und gleichzeitig langfristige strategische Auswirkungen für die Stadt zu erzielen.
Art und Umfang der Förderung
Die Auszeichnung „Kulturhauptstadt Europas“ ist mit einem Preisgeld verbunden, das als Melina-Mercouri-Preis bekannt ist. Dieses Preisgeld wird den ausgewählten Städten unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt, um die Umsetzung ihrer kulturellen Jahresprogramme zu unterstützen. Die Förderung zielt darauf ab, die langfristige Entwicklung der Städte durch Kultur zu unterstützen.
Bedingungen und Anforderungen
Um den Titel „Kulturhauptstadt Europas“ zu erhalten, müssen Bewerberstädte eine Reihe von spezifischen Bedingungen und Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung eines einjährigen, eigens entwickelten Kulturprogramms mit starker europäischer Dimension, die Sicherstellung von breiter politischer Unterstützung und die Demonstration einer tragfähigen Infrastruktur sowie einer realisierbaren Budgetstrategie.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Kulturhauptstadt Europas ist ein mehrstufiger Wettbewerb, der auf nationaler Ebene beginnt und eine umfassende Bewertung durch eine unabhängige Expertenjury sowie die Ernennung durch die zuständigen EU-Institutionen umfasst. Der Prozess ist darauf ausgelegt, die Qualität und europäische Dimension der vorgeschlagenen Kulturprogramme sicherzustellen.
Rechtsgrundlage
Die Aktion „Kulturhauptstadt Europas“ wird durch einen spezifischen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates rechtlich verankert. Dieser Beschluss legt die Ziele, den Zugang zur Aktion, die Bewerbungskriterien und die Verfahren für Auswahl und Monitoring fest, um die Einheitlichkeit und Wirksamkeit des Programms sicherzustellen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.500.000 €
Offen bis:
31.12.2033
Vergabekanal:
Preise und Wettbewerbe
Region:
Europäische Union, Europäische Freihandelsassoziation (EFTA), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Kandidatenländer, potenzielle Kandidatenländer
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kultur
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Evaluierung