Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft Offen
Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank bietet Unternehmen und Freiberuflern in Baden-Württemberg eine essenzielle Unterstützung, wenn für Finanzierungsvorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorhanden sind. Die L-Bank übernimmt als Förderbank des Landes Ausfallbürgschaften für Kredite, die von Hausbanken vergeben werden, um so Investitionen, Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und die Betriebsmittelfinanzierung zu ermöglichen und das finanzierende Institut zu entlasten.
Wer wird gefördert?
Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, die für ihre Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen. Ziel ist die Unterstützung von volkswirtschaftlich interessanten Projekten im Land.
Was wird gefördert?
Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank unterstützt eine breite Palette an Vorhaben wie Investitionen, Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Die Finanzierung kann sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte umfassen, wobei spezifische Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren und Vorhabentypen bestehen.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm bietet in erster Linie Ausfallbürgschaften an, um die Finanzierung von Vorhaben zu erleichtern. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 15 Millionen Euro betragen und die Laufzeit richtet sich nach der zugrundeliegenden Finanzierung. Für die Bürgschaft fallen Provisionen und Verwaltungskostenzuschläge an.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Inanspruchnahme der Bürgschaft gelten spezifische beihilferechtliche Vorgaben der EU sowie formelle Bedingungen für das Vorhaben und das antragstellende Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf eine L-Bank Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt, die diesen an die L-Bank weiterleitet. Eine frühzeitige Antragstellung vor Vorhabenbeginn ist entscheidend, und umfangreiche Unterlagen zur finanziellen und operativen Lage des Unternehmens sind einzureichen. Nach der Zusage sind laufende Berichterstattung und ein Verwendungsnachweis erforderlich.
Rechtsgrundlage
Die „Allgemeine Bürgschaft“ der L-Bank basiert auf einem Merkblatt der L-Bank und wird durch eine Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums sowie europäische Beihilferegelungen wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung legitimiert. Diese Dokumente legen die Rahmenbedingungen und die beihilferechtlichen Grundlagen des Programms fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
15.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank), Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Verwaltet von: L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank)
Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. EUR)
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)