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Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Allgemeine Bürgschaft
Offen

Garantie
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank bietet Unternehmen und Freiberuflern in Baden-Württemberg eine essenzielle Unterstützung, wenn für Finanzierungsvorhaben keine ausreichenden Kreditsicherheiten vorhanden sind. Die L-Bank übernimmt als Förderbank des Landes Ausfallbürgschaften für Kredite, die von Hausbanken vergeben werden, um so Investitionen, Existenzgründungen, Betriebsübernahmen und die Betriebsmittelfinanzierung zu ermöglichen und das finanzierende Institut zu entlasten.

Wer wird gefördert?

Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg, die für ihre Vorhaben nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen. Ziel ist die Unterstützung von volkswirtschaftlich interessanten Projekten im Land.

Was wird gefördert?

Das Bürgschaftsprogramm der L-Bank unterstützt eine breite Palette an Vorhaben wie Investitionen, Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Die Finanzierung kann sowohl materielle als auch immaterielle Vermögenswerte umfassen, wobei spezifische Ausschlusskriterien für bestimmte Sektoren und Vorhabentypen bestehen.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet in erster Linie Ausfallbürgschaften an, um die Finanzierung von Vorhaben zu erleichtern. Die Bürgschaftshöhe kann bis zu 15 Millionen Euro betragen und die Laufzeit richtet sich nach der zugrundeliegenden Finanzierung. Für die Bürgschaft fallen Provisionen und Verwaltungskostenzuschläge an.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Inanspruchnahme der Bürgschaft gelten spezifische beihilferechtliche Vorgaben der EU sowie formelle Bedingungen für das Vorhaben und das antragstellende Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf eine L-Bank Bürgschaft wird über die Hausbank gestellt, die diesen an die L-Bank weiterleitet. Eine frühzeitige Antragstellung vor Vorhabenbeginn ist entscheidend, und umfangreiche Unterlagen zur finanziellen und operativen Lage des Unternehmens sind einzureichen. Nach der Zusage sind laufende Berichterstattung und ein Verwendungsnachweis erforderlich.

Rechtsgrundlage

Die „Allgemeine Bürgschaft“ der L-Bank basiert auf einem Merkblatt der L-Bank und wird durch eine Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums sowie europäische Beihilferegelungen wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung legitimiert. Diese Dokumente legen die Rahmenbedingungen und die beihilferechtlichen Grundlagen des Programms fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

15.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Skalierung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank), Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Verwaltet von: L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank)

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg (für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. EUR)

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)