Bürgschaftsprogramm der L-Bank – Kombi-Bürgschaft 50 Offen
Die L-Bank Kombi-Bürgschaft 50 ist ein Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und Freie Berufe in Baden-Württemberg, das die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln durch eine 50-prozentige Ausfallbürgschaft absichert. Sie erleichtert den Zugang zu Förderdarlehen der L-Bank, indem sie fehlende bankübliche Sicherheiten ausgleicht und das Risiko für die finanzierenden Institute mindert.
Wer wird gefördert?
Das Programm Kombi-Bürgschaft 50 der L-Bank richtet sich an mittelständische Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Vorhaben in Baden-Württemberg. Es zielt darauf ab, deren Zugang zu Förderdarlehen zu erleichtern, insbesondere wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Die Förderung ist an die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen geknüpft, wobei Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Was wird gefördert?
Die Kombi-Bürgschaft 50 unterstützt eine breite Palette von Vorhaben innerhalb verschiedener L-Bank-Darlehensprogramme, darunter Gründungen, Wachstum, Investitionen in Energieeffizienz, Innovationen, Digitalisierung und Liquidität. Sie dient der Absicherung von Förderdarlehen für spezifische Investitions- und Betriebsmittelbedarfe, wobei bestimmte Vorhaben und Kostenarten von der Bürgschaft ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die L-Bank bietet eine Ausfallbürgschaft von grundsätzlich 50% der Darlehenssumme an, um Förderdarlehen zwischen 4 und 30 Millionen Euro abzusichern. Die Bürgschaftshöhe liegt somit zwischen 2 und 15 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit der Bürgschaft richtet sich nach dem zugrunde liegenden Förderdarlehen, mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende Unternehmen müssen ihren Sitz und das Vorhaben in Baden-Württemberg haben und die finanziellen Voraussetzungen für den Kredit erfüllen. Es gelten spezifische beihilferechtliche Grundlagen der EU, wie die AGVO und die De-minimis-Verordnung, die Obergrenzen und Kumulierungsregeln für Beihilfen festlegen. Unternehmen in Schwierigkeiten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die Kombi-Bürgschaft 50 erfolgt zusammen mit dem zu verbürgenden Förderdarlehen über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag an die L-Bank weiterleitet. Eine frühzeitige Antragstellung vor dem Vorhabenbeginn ist entscheidend. Die L-Bank stimmt die Entscheidung über Darlehen und Bürgschaft aufeinander ab und kommuniziert diese über die Hausbank.
Rechtsgrundlagen
Das Bürgschaftsprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für die Übernahme von Bürgschaften des Landes und der L-Bank (VwV Bürgschaften) sowie EU-beihilferechtlichen Verordnungen wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der Allgemeinen De-minimis-Verordnung. Diese Dokumente legen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die beihilferechtlichen Vorgaben für die Vergabe der Bürgschaften fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
15,000,000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Tourismus, Sonstige
Begünstigte:
Mittelständische Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gegebenenfalls größere Unternehmen.
Förderbereiche:
Markteinführung, Skalierung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)
Verwaltet von: L-Bank
Zusätzliche Partner: Hausbank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)