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Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Programm 'Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik' der L-Bank unterstützt Privatpersonen in Baden-Württemberg mit zinsverbilligten Darlehen. Es fördert die Neuinstallation, Erweiterung oder Modernisierung von Photovoltaik-Anlagen sowie den Einbau von Stromspeichern an selbst bewohnten Wohnhäusern. Ziel ist die nachhaltige Energieversorgung und die Nutzung erneuerbarer Energien im Eigenheim.

Wer wird gefördert?

Dieses Kapitel beschreibt die allgemeinen Kriterien für die Förderberechtigung, einschließlich der Zielgruppen, des geografischen Geltungsbereichs und der übergeordneten Programmziele. Es werden natürliche Personen gefördert, die in Baden-Württemberg ein selbst bewohntes Wohnhaus mit einer Photovoltaik-Anlage ausstatten oder erweitern möchten.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt gibt Auskunft über die förderfähigen Projektarten, thematischen Schwerpunkte und Aktivitäten. Es wird detailliert beschrieben, welche Kosten abgedeckt sind und welche Entwicklungsstufen von Projekten unterstützt werden, insbesondere im Bereich Photovoltaik und Stromspeicher für private Wohngebäude.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die Art der finanziellen Unterstützung, die Darlehensbeträge und die möglichen Laufzeitvarianten. Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen, das bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken kann.

Bedingungen und Anforderungen

In diesem Kapitel werden die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen für Antragstellende und Begünstigte detailliert. Dazu gehören Anforderungen an die technische Umsetzung, den Wohnsitz und die Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt leitet durch den Antragsprozess, beginnend bei der Vorbereitung bis zur Entscheidung und Mittelabrufung. Erläutert werden die notwendigen Schritte, Fristen und beteiligten Instanzen, um ein Darlehen für Photovoltaik-Anlagen zu erhalten.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtliche Grundlage des Förderprogramms und benennt die zugrundeliegenden Dokumente, die seine Existenz und Funktionsweise regeln. Es werden die Richtlinien und Merkblätter der L-Bank als maßgebliche Quellen genannt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg)

Verwaltet von: L-Bank

Zusätzliche Partner: Finanzierungsinstitute (Hausbanken)

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)