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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern unterstützt den beschleunigten Ausbau und die flächendeckende Verbreitung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Dieses Programm bietet Zuschüsse für die Errichtung, Ersatzbeschaffung und Modernisierung von Ladesäulen und den dazugehörigen Netzanschlüssen in Bayern. Die Förderung trägt maßgeblich zur Stärkung der Elektromobilität und zur Erreichung der Klimaschutzziele bei.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen und Landkreise, die den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern vorantreiben möchten. Ziel ist die Förderung einer flächendeckenden und nachfrageorientierten Ladeinfrastruktur, um die Elektromobilität zu stärken und Klimaschutzziele zu erreichen.

Was wird gefördert?

Das Programm bezuschusst die Beschaffung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie damit verbundene Netzanschlüsse in Bayern. Es werden sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte gefördert. Die Maßnahmen umfassen auch Ersatzbeschaffungen und Modernisierungen bestehender Infrastruktur, sofern ein Mehrwert nachgewiesen wird.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Das Gesamtfördervolumen beträgt 20 Millionen Euro. Die maximalen Förderbeträge sind in Förderaufrufen festgelegt und können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, mit Höchstbeträgen je nach Ladepunkt- oder Netzanschlussart. Die maximale Vorhabenlaufzeit bis zur Inbetriebnahme beträgt 12 Monate.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und technische Voraussetzungen. Das Vorhaben darf nicht vor Bewilligung beginnen. Die Ladeinfrastruktur muss öffentlich zugänglich sein, aus erneuerbaren Energien versorgt werden und für mindestens sechs Jahre in Betrieb bleiben. Zudem sind technische Mindestanforderungen und Online-Berichterstattung zu erfüllen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig und erfolgt elektronisch über das Formularsystem des Projektträgers. Ergänzend muss eine rechtsverbindlich unterschriebene schriftliche Fassung innerhalb von vier Wochen eingereicht werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über separate Förderaufrufe, die jeweils Stichtage und detaillierte Anforderungen festlegen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Zuwendungen werden gemäß der Bayerischen Haushaltsordnung gewährt und unterliegen EU-Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 Euro

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)

Verwaltet von: Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

Website: Projektträger Bayern, Bayern Innovativ GmbH