Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen bietet mit der Landes-Technologieförderung umfassende Zuschüsse für innovative Maßnahmen zur Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen. Das Programm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu intensivieren und die Innovationskraft, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), nachhaltig zu fördern. Es deckt vielfältige Bereiche von der Beteiligung an europäischen Forschungsprogrammen bis hin zu Investitionen in Forschungsinfrastrukturen ab.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren im Freistaat Sachsen, die innovative Maßnahmen zur Stärkung der technologischen Leistungsfähigkeit und der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft planen. Hauptziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen zu erhöhen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die Förderung ist an eine Betriebsstätte in Sachsen gebunden.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst eine Vielzahl innovativer Maßnahmen, die die technologische Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft stärken. Dazu gehören die Unterstützung der Beteiligung an europäischen Forschungsprogrammen, der Betrieb von Innovationsnetzwerken, die Förderung des geistigen Eigentums und dessen Verwertung, sowie die Unterstützung innovativer Veranstaltungen und Investitionen in Forschungsinfrastruktur.

Art und Umfang der Förderung

Die Landes-Technologieförderung wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt, wobei die Förderhöhe und -quote je nach Antragsteller und Förderbereich variieren können. Die Laufzeiten der Projekte sind ebenfalls spezifisch für die einzelnen Maßnahmenbereiche.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten allgemeine und spezifische Bedingungen, darunter rechtliche Rahmenbedingungen, Vorgaben zur Zusammenarbeit und Besonderheiten bei der Budgetierung, um die effiziente und rechtmäßige Verwendung der Fördermittel zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Landes-Technologieförderung ist überwiegend zweistufig aufgebaut und beinhaltet die Einreichung von Projektskizzen gefolgt von förmlichen Anträgen. Die Auswahl erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank, oft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, basierend auf Wettbewerbsverfahren oder individuellen Einreichungen.

Rechtsgrundlage

Die Landes-Technologieförderung wird durch eine spezifische Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr legitimiert und durch weitere rechtliche Grundlagen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ergänzt, die den Rahmen für staatliche Beihilfen und Haushaltsführung definieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten; Höchstbeträge für einzelne Maßnahmen variieren, z.B. bis zu 15.000 € für HORIZON-Prämie oder max. 60.000 € pro Veranstaltung.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Freistaat Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Prozessoptimierung, Kommerzialisierung, Infrastruktur, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Europäische Kommission, Konsortium EEN SACHSEN, Verbund SachsenPatent

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