Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Auswahl- und Fördergrundsätze (AFG LPW 2021) Offen
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse für Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung. Es bündelt Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und Landesmitteln, um die wirtschaftliche Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit im Land zu stärken.
Wer wird gefördert?
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein richtet sich an kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen und gewerbliche Unternehmen. Es zielt darauf ab, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes durch Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung voranzutreiben, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt investive und nichtinvestive Vorhaben in verschiedenen Schwerpunkten, darunter Forschung und Innovation, Digitalisierung, Energieeffizienz und die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die geförderten Maßnahmen tragen zur wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins bei.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss, wobei die Höhe des Zuschusses je nach Finanzierungsquelle (EFRE oder GRW) variiert. Es ist ein angemessener Eigenanteil der Begünstigten erforderlich, und die Projektlaufzeiten sind bis Mitte 2029 begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Antragsstellung, die Einhaltung von EU-Grundsätzen wie Gleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie Transparenzpflichten. Die Bewilligung ist ermessensabhängig und es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren kann entweder zu festen Stichtagen im Rahmen von Förderaufrufen oder fortlaufend erfolgen. Die Bewilligungsbehörden, die IB.SH und die WTSH, sind für die Bearbeitung und Entscheidung über die Anträge zuständig. Die Auswahljury spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Förderwürdigkeit von Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Die Grundlage des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 bildet die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Das Programm ist eng mit EU-Verordnungen und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verzahnt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 40% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (EFRE), bis zu 60% (GRW); ggf. bis zu 90% für Infrastrukturvorhaben.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Schleswig-Holstein; GRW auf C- und D-Fördergebiete begrenzt; Kooperationen mit Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Dänemark möglich.
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Tourismus
Begünstigte:
Kommunale Träger, gemeinnützige Organisationen, gewerbliche Unternehmen
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Schleswig-Holstein)
Verwaltet von: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH), LPW-Koordinierungsreferat (EFRE-Verwaltungsbehörde und GRW-Koordinierungsreferat)
Zusätzliche Partner: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Dänemark (als Kooperationspartner mit Priorität)
Website: Investitionsbank Schleswig-Holstein