Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein fördert den Neu- oder Ausbau von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen. Ziel ist es, die bordeigene Stromversorgung gewerblicher Schiffe während ihrer Liegezeiten durch landseitige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien zu ersetzen und so Emissionen zu reduzieren. Dieses Programm unterstützt maßgeblich die Dekarbonisierung und den Klimaschutz im maritimen Sektor.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an Träger von Landstromanlagen-Projekten in gewerblichen Häfen Schleswig-Holsteins, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und unter bestimmten Voraussetzungen auch juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht. Das Programm zielt darauf ab, die Emissionen der Schifffahrt während der Liegezeiten durch den Einsatz von Landstrom aus erneuerbaren Energien zu senken und damit den Klimaschutz und die Luftreinhaltung zu unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein. Dabei werden primär Bau- und Baunebenkosten sowie Genehmigungsgebühren unterstützt. Nicht gefördert werden Projekte mit zu geringen Ausgaben sowie bestimmte Verwaltungs- oder Grundstückskosten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt bis zu 70% der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen bis zu 85%. Projekte für Seeschiffe müssen mindestens 1 Million Euro, für Binnenschiffe mindestens 100.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben aufweisen. Die Zweckbindung der Mittel beträgt 15 Jahre.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind diverse Bedingungen zu erfüllen, darunter die Nutzung erneuerbarer Energien, die Einhaltung technischer Standards und die Darstellung einer messbaren Emissionsreduktion. Die Anlage muss der gewerblichen Schifffahrt dienen und ein hohes Nutzungspotenzial aufweisen. Die Kumulierung mit anderen Förderungen ist unter Einhaltung der Höchstquoten zulässig.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt in Kiel, einzureichen. Dem Antrag sind detaillierte Unterlagen beizufügen, darunter technische Vor- und Entwurfsplanungen sowie umfassende Angaben zum Vorhaben und dessen Kosten. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein" vom 14. April 2021, die am 3. Mai 2023 geändert wurde. Es wird durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 70% der förderfähigen Kosten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 85%

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Hafenwirtschaft, Schifffahrt

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Referat Häfen und Schifffahrt

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