Landwirtschaft – Wachstum Offen
Das Programm Landwirtschaft – Wachstum der Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland. Es unterstützt Investitionen zur Senkung der Produktionskosten sowie zur Verbesserung und Umstellung der Produktion. Junge Landwirte profitieren zusätzlich von einem Zinsbonus.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der landwirtschaftlichen Primärproduktion in ganz Deutschland, einschließlich Landwirtschaft, Garten- und Weinbau. Ziel ist es, Betriebe bei Investitionen zu unterstützen, die zur Senkung der Produktionskosten oder zur Verbesserung und Umstellung der Produktion beitragen. Junge Landwirte unter 41 Jahren erhalten zusätzlich einen Zinsbonus.
Was wird gefördert?
Das Programm Landwirtschaft – Wachstum fördert gezielte Investitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion sowie deren Verarbeitung und Vermarktung. Dazu gehören bauliche Maßnahmen, technische Anlagen, Maschinen und Dauerkulturen. Bestimmte Investitionen wie der Flächenerwerb oder Investitionen in Biokraftstoffe sind von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen als Hauptfinanzierungsinstrument. Die Darlehen können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten abdecken und sollen in der Regel 10 Millionen Euro pro Kreditnehmer und Jahr nicht überschreiten. Die Laufzeit des Programms ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische beihilferechtliche Vorgaben, insbesondere die Agrar-Gruppenfreistellungsverordnung. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens über eine Hausbank eingereicht werden, und die zweckgebundene Mittelverwendung muss nachgewiesen werden. Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist unter Einhaltung der zulässigen Beihilfegrenzen möglich.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für das Programm „Landwirtschaft – Wachstum“ erfolgt nicht direkt bei der Rentenbank, sondern stets über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut des Antragstellers. Leasing-Finanzierungen können auch über eine Leasinggesellschaft beantragt werden. Es ist ein schriftlicher Beihilfeantrag einzureichen, und eine nachträgliche Finanzierung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Das Programm „Landwirtschaft – Wachstum“ wird durch die Landwirtschaftliche Rentenbank auf Grundlage spezifischer Richtlinien und EU-Verordnungen durchgeführt. Diese Regelwerke gewährleisten die Konformität mit den Beihilferegeln des Binnenmarktes. Die offiziellen Texte und weitere Informationen sind auf der Webseite der Rentenbank abrufbar.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Offen bis:
30.06.2030
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Deutschland (bundesweit)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaftliche Primärproduktion
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Verwaltet von: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Website: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)