Ländliche Entwicklung im Rahmen von LEADER Offen
Das Land Brandenburg fördert mit dem LEADER-Programm die nachhaltige Sicherung und Entwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume. Das Programm zeichnet sich durch die Beteiligung lokaler Akteure und die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen regionaler Entwicklungsstrategien aus, um die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen zu fördern. Es bietet Zuschüsse für eine Vielzahl von investiven und nicht-investiven Projekten.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im ländlichen Raum Brandenburgs, die zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu stärken und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu fördern. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch private Körperschaften und Einzelpersonen, die Projekte im Rahmen regionaler Entwicklungsstrategien umsetzen.
Was wird gefördert
Das Programm LEADER Brandenburg unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums dienen. Dies umfasst nicht nur investive Projekte wie Infrastrukturmaßnahmen, sondern auch immaterielle Vorhaben zur Vernetzung und Kompetenzstärkung. Die Förderung deckt gezielt bestimmte Sektoren ab und definiert klar, welche Kosten als förderfähig gelten und welche ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung im Rahmen des LEADER-Programms in Brandenburg erfolgt in Form von Zuschüssen mit unterschiedlichen Fördersätzen, die sich nach der Art des Vorhabens und dem Antragsteller richten. Es gibt sowohl allgemeine Begrenzungen der Fördersumme pro Projekt als auch spezifische jährliche Budgets für bestimmte Maßnahmen wie Regionalbudgets. Die Finanzierung erfolgt als Anteilfinanzierung, wobei ein Eigenanteil erwartet wird.
Bedingungen und Anforderungen
Die Inanspruchnahme der LEADER-Förderung in Brandenburg ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Einhaltung regionaler Entwicklungsstrategien bis hin zu beihilferechtlichen Vorschriften reichen. Antragstellende müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Verpflichtungen bezüglich der Projektdurchführung und Finanzierung nachkommen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die LEADER-Förderung in Brandenburg ist digitalisiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Koordination mit der Lokalen Aktionsgruppe. Die Auswahl der Projekte erfolgt in mehreren Schritten, wobei die Entscheidung der LAG eine zentrale Rolle spielt.
Rechtsgrundlage
Das LEADER-Förderprogramm in Brandenburg basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen legitimiert und gesteuert. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Einhaltung europäischer und nationaler Förderstandards.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Brandenburg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Tourismus, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Ländliche Räume, Kommunen, Lokale Aktionsgruppen, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, natürliche Personen
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Verwaltet von: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)
Zusätzliche Partner: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Website: Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF)