LEADER-Richtlinie
Die LEADER-Richtlinie des Landes Niedersachsen, gemeinsam mit Bremen und Hamburg sowie Unterstützung des ELER-Fonds, fördert die Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien im ländlichen Raum. Das Programm unterstützt Projekte zur nachhaltigen Entwicklung, Kooperationen und die laufenden Kosten lokaler Aktionsgruppen, um die Lebensqualität und Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken.
Wer wird gefördert
Die LEADER-Richtlinie richtet sich an Akteure, die regionale Entwicklungsstrategien in den ländlichen Gebieten von Niedersachsen, Bremen und Hamburg umsetzen. Ziel ist eine ausgewogene Regionalentwicklung durch die Umsetzung von regionalen Entwicklungskonzepten (REK).
Was wird gefördert
Die Förderung unter der LEADER-Richtlinie umfasst ein breites Spektrum an Projekten, die zur Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte beitragen. Dazu gehören Vorhaben zur Entwicklung der lokalen Infrastruktur und Basisdienstleistungen sowie Kooperationsprojekte. Ausgeschlossen sind jedoch bestimmte laufende Kosten und kommunale Pflichtaufgaben.
Art und Umfang der Förderung
Die LEADER-Richtlinie gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung, mit Förderquoten von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben ist begrenzt, wobei auch Eigenleistungen angerechnet werden können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der LEADER-Förderung müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter ein positiver Beschluss der LAG und die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen. Besondere Beihilferegeln wie die De-minimis-Verordnung sind zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren zur LEADER-Förderung ist klar strukturiert und erfordert die frühzeitige Einreichung eines spezifischen Antragsformulars beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppen.
Rechtsgrundlage
Die LEADER-Richtlinie wird durch eine spezifische Landesrichtlinie geregelt und stützt sich auf eine Vielzahl europäischer und nationaler Vorschriften. Diese rechtliche Grundlage gewährleistet die Konformität des Förderprogramms mit den EU-Beihilfevorschriften und den deutschen Haushaltsordnungen.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 250.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Tourismus, Sozialunternehmen, Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Planung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verwaltet von:
Amt für regionale Landesentwicklung