LEADER-Richtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die LEADER-Richtlinie des Landes Niedersachsen, gemeinsam mit Bremen und Hamburg sowie Unterstützung des ELER-Fonds, fördert die Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien im ländlichen Raum. Das Programm unterstützt Projekte zur nachhaltigen Entwicklung, Kooperationen und die laufenden Kosten lokaler Aktionsgruppen, um die Lebensqualität und Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken.

Wer wird gefördert

Die LEADER-Richtlinie richtet sich an Akteure, die regionale Entwicklungsstrategien in den ländlichen Gebieten von Niedersachsen, Bremen und Hamburg umsetzen. Ziel ist eine ausgewogene Regionalentwicklung durch die Umsetzung von regionalen Entwicklungskonzepten (REK).

Was wird gefördert

Die Förderung unter der LEADER-Richtlinie umfasst ein breites Spektrum an Projekten, die zur Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte beitragen. Dazu gehören Vorhaben zur Entwicklung der lokalen Infrastruktur und Basisdienstleistungen sowie Kooperationsprojekte. Ausgeschlossen sind jedoch bestimmte laufende Kosten und kommunale Pflichtaufgaben.

Art und Umfang der Förderung

Die LEADER-Richtlinie gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Projektförderung, mit Förderquoten von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben ist begrenzt, wobei auch Eigenleistungen angerechnet werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der LEADER-Förderung müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter ein positiver Beschluss der LAG und die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen. Besondere Beihilferegeln wie die De-minimis-Verordnung sind zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren zur LEADER-Förderung ist klar strukturiert und erfordert die frühzeitige Einreichung eines spezifischen Antragsformulars beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch das Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppen.

Rechtsgrundlage

Die LEADER-Richtlinie wird durch eine spezifische Landesrichtlinie geregelt und stützt sich auf eine Vielzahl europäischer und nationaler Vorschriften. Diese rechtliche Grundlage gewährleistet die Konformität des Förderprogramms mit den EU-Beihilfevorschriften und den deutschen Haushaltsordnungen.

Ähnliche Programme

Keine ähnlichen Programme gefunden.

#LEADER Niedersachsen#Regionale Entwicklung#Förderung ländlicher Raum#LEADER Bremen#LEADER Hamburg#Zuschüsse ländliche Gebiete#ELER Förderung#Regionales Entwicklungskonzept#Kooperationsprojekte LEADER#Regionalmanagement Förderung#Infrastruktur ländlich#Nachhaltige Regionalentwicklung#Dorferneuerung#Kulturlandschaft Schutz#Basisdienstleistungen ländlich#Lokale Aktionsgruppen LEADER#Förderperiode 2023-2027

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 250.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Niedersachsen, Bremen, Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Tourismus, Sozialunternehmen, Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie Hansestadt Bremen, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Verwaltet von:

Amt für regionale Landesentwicklung

0 x 0
XS