Leben auf dem Land
Das Förderprogramm "Leben auf dem Land" der L-Bank und Landwirtschaftlichen Rentenbank bietet zinsgünstige Darlehen für Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur, den Tourismus sowie außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen im ländlichen Raum Baden-Württembergs. Es unterstützt damit die nachhaltige Entwicklung und Attraktivität dieser Regionen und richtet sich an eine breite Gruppe von Antragstellern, von KMU bis zu Vereinen.
Wer wird gefördert?
Das Programm "Leben auf dem Land" richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden im ländlichen Raum Baden-Württembergs, die Investitionen in die Infrastruktur, den Tourismus oder außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen planen. Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung und Attraktivität ländlicher Gebiete zu stärken, indem sie sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aktivitäten unterstützt.
Was wird gefördert?
Die Förderung "Leben auf dem Land" unterstützt vielfältige Investitionen in materielle Vermögenswerte, die die ländliche Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung stärken. Dies umfasst eine Bandbreite von Vorhaben im Bereich der technischen und sozialen Infrastruktur, des Tourismus und der Dorferneuerung, sowie spezielle Projekte zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm "Leben auf dem Land" bietet zinsvergünstigte Darlehen mit flexiblen Laufzeiten und hohem Finanzierungsanteil für förderfähige Investitionen. Die Konditionen sind an die Bonität des Antragstellers gebunden und werden durch die Landwirtschaftliche Rentenbank verbilligt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an spezifische beihilferechtliche Vorschriften und weitere Bedingungen geknüpft, um eine ordnungsgemäße Abwicklung und EU-Konformität zu gewährleisten. Dies umfasst Regelungen zur Kumulierung von Beihilfen, Bonitätsprüfungen und Verwendungsnachweise.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Förderprogramm "Leben auf dem Land" erfolgt im Hausbankenverfahren, bei dem die Hausbank als Vermittler zwischen dem Antragsteller und der L-Bank fungiert. Die Einhaltung der Antragsfristen und die Bereitstellung vollständiger Unterlagen sind entscheidend für eine erfolgreiche Bearbeitung.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung "Leben auf dem Land" basiert auf einer spezifischen Richtlinie der L-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die durch übergeordnete EU-Beihilferegelungen ergänzt und legitimiert wird. Diese Grundlagen sichern die rechtliche Konformität und Transparenz des Programms.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
30.06.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Kultureinrichtungen, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Sonstige
Begünstigte:
Ländliche Entwicklung, Infrastruktur, Tourismus, Außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
L-Bank, Landwirtschaftliche Rentenbank
Verwaltet von:
L-Bank