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Liquiditätskredit
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Liquiditätskredit der L-Bank bietet mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern in Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Deckung ihres Liquiditätsbedarfs. Das Programm unterstützt Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen, wobei bei Bedarf auch Bürgschaften zur Besicherung beantragt werden können. Es stellt eine wichtige Finanzierungssäule für die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar.

Wer wird gefördert

Der Liquiditätskredit der L-Bank richtet sich an mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden-Württemberg, die einen Liquiditätsbedarf für betriebliche Vorhaben haben. Bestimmte Branchen und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine Reihe betrieblicher Vorhaben zur Deckung des Liquiditätsbedarfs, einschließlich Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen. Die Finanzierung deckt bis zu 100% der förderfähigen Kosten ab, wobei der Erwerb von Beförderungsmitteln für den Straßengüterverkehr ausgeschlossen ist.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens der L-Bank mit flexiblen Laufzeiten und einem variablen Zinssystem. Es werden Darlehen von 10.000 Euro bis 5 Millionen Euro angeboten, die bis zu 100% der förderfähigen Kosten abdecken können.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und Durchführung des Liquiditätskredits müssen bestimmte Bedingungen und Anforderungen erfüllt werden, darunter die Bestätigung eines tragfähigen Gesamtkonzepts durch die Hausbank und die Einhaltung deutscher Umwelt- und Sozialstandards. Zudem sind EU-Beihilferegeln und spezielle Budgetvorgaben zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Liquiditätskredit erfolgt über die Hausbank, die ihn an die L-Bank weiterleitet. Die Hausbank ist auch für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis zuständig.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für den Liquiditätskredit bildet das Merkblatt der L-Bank, das auf der Genehmigung der EU-Kommission für Beihilfen und weiteren EU- und nationalen Bestimmungen basiert.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Umsetzung, Kommerzialisierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: L-Bank

Verwaltet von: L-Bank

Zusätzliche Partner: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Website: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)