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Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Dieses Förderprogramm des Landes Hessen unterstützt innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität. Es zielt darauf ab, den Logistikstandort Hessen zu stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs voranzutreiben. Antragsteller können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur erhalten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Akteuren, die innovative Vorhaben in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität in Hessen umsetzen möchten. Ziel ist es, den Logistikstandort Hessen zu stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs voranzutreiben, indem sowohl Forschungs- und Entwicklungsprojekte als auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur gefördert werden.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine Vielzahl innovativer Projekte in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität, die sowohl Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten als auch konkrete Umsetzungsmaßnahmen umfassen. Dabei werden spezifische Themenschwerpunkte sowie definierte Kostenkategorien berücksichtigt, um den gesamten Innovationszyklus abzudecken – von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung und Implementierung von Ladeinfrastruktur.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Antragsteller und der Art des Vorhabens richtet. Die Förderquoten variieren, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von gemeinnützigen Einrichtungen, Unternehmen und Forschungsinstitutionen gerecht zu werden. Zudem gibt es spezifische Regelungen für die Projektdauer und die Nutzung geförderter Gegenstände.

Bedingungen und Anforderungen

Das Programm unterliegt spezifischen Bedingungen und Anforderungen, die von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Diese umfassen Regelungen zur Kooperation, europäische Beihilferegelungen, Budgetvorgaben und allgemeine rechtliche Bestimmungen, die die ordnungsgemäße Umsetzung und Abrechnung der geförderten Maßnahmen sicherstellen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut, beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze und bei positiver Bewertung folgend mit der Aufforderung zur formalen Antragstellung. Dies gewährleistet eine erste Prüfung der Vorhabensidee, bevor der detaillierte Antragsprozess beginnt, und stellt sicher, dass die Fördermittel zielgerichtet und effizient vergeben werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wird durch eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene geregelt. Diese rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität, Struktur und Einhaltung der Vorgaben im Umgang mit öffentlichen Mitteln und europäischen Beihilferegeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; bis zu 40 % (max. 10.000 € pro Standort) für Ladeinfrastruktur

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Hessen (Deutschland), in begründeten Einzelfällen auch außerhalb Hessens, wenn Maßnahmen sich im HOLM ansiedeln

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Energieerzeugung und -versorgung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Logistik, Mobilität, Elektromobilität

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von: HA Hessen Agentur GmbH, House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH

Website: Hessen Agentur