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Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (GRW)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 (GRW) des Landes Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten. Es gewährt Zuschüsse für die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betriebsstätten, mit einem besonderen Fokus auf die Tourismuswirtschaft. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Wer wird gefördert

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Es fördert Investitionsvorhaben in ausgewiesenen C- und D-Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), mit einem besonderen Fokus auf Beherbergungsbetriebe im Tourismus.

Was wird gefördert

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, insbesondere die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betriebsstätten. Das Programm legt dabei einen Schwerpunkt auf die Tourismuswirtschaft. Bestimmte Investitionen und Kosten sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses und die Fördersätze variieren je nach Unternehmensgröße, Fördergebiet und Art des Investitionsvorhabens, mit spezifischen Regelungen für die Tourismuswirtschaft und festgelegten Mindestinvestitionssummen. Die Projektlaufzeit ist an die Zweckbindung der Förderung gebunden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektbeginns, der Eigenmittel, der Arbeitsplatzauflagen und der Einhaltung von EU-Beihilferegeln. Zudem sind bestimmte Budgetbeschränkungen und weitere Bestimmungen zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) einzureichen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen basierend auf spezifischen Kriterien, insbesondere bei nicht ausreichend verfügbaren Haushaltsmitteln.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein etabliert und unterliegt einer Reihe von rechtlichen Grundlagen und Verordnungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die seine Anwendung und Durchführung regeln.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein (C- und D-Fördergebiet der GRW), ausgenommen Insel Sylt

Sektoren

Sektoren:

Tourismus, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Gewerbliche Wirtschaft, Beherbergungsbetriebe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Skalierung, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Verwaltet von: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Website: Investitionsbank Schleswig-Holstein