Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Massekredit-Bürgschaft
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein bietet eine Massekredit-Bürgschaft für insolvenzbefangene Unternehmen. Sie hilft, Massekredite zur Betriebsaufrechterhaltung abzusichern, wenn fehlende Sicherheiten ein Problem darstellen. Das Programm zielt darauf ab, die Liquidität im Insolvenzverfahren sicherzustellen und die Sanierung von Unternehmen zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an insolvenzbefangene Unternehmen aller Branchen in Schleswig-Holstein, die einen Massekredit zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs während des Insolvenzverfahrens benötigen und dafür keine ausreichenden Sicherheiten bereitstellen können. Ziel ist es, die Betriebsfortführung und Sanierung dieser Unternehmen zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Massekredite, die insolvenzbefangene Unternehmen zur Fortführung ihres Betriebs im Insolvenzverfahren benötigen, insbesondere wenn Sicherheiten fehlen. Es werden bestimmte Kostenarten abgedeckt, während andere explizit ausgeschlossen sind. Die Förderung zielt auf die Phase der Betriebsaufrechterhaltung ab.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Förderprogramm bietet eine Bürgschaft als finanzielles Instrument an, um Massekredite für insolvenzbefangene Unternehmen abzusichern. Die Bürgschaft deckt bis zu 50 Prozent des Kreditbetrags ab, mit einer maximalen Höhe von 500.000 Euro pro Kredit.
Bedingungen und Anforderungen
Um für die Massekredit-Bürgschaft in Schleswig-Holstein in Frage zu kommen, müssen Antragsteller und Hausbanken verschiedene Bedingungen erfüllen. Dazu gehören spezifische rechtliche und finanzielle Voraussetzungen, Sorgfaltspflichten sowie beihilferechtliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Massekredit-Bürgschaft wird von der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein initiiert und in enger Zusammenarbeit mit der Hausbank und der Insolvenzverwaltung koordiniert. Die Prüfung und Entscheidung erfolgen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Vereinbarkeit mit den Zielen der Wirtschaftsförderung.
Rechtsgrundlage
Die Massekredit-Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein basiert auf spezifischen allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen. Diese Bestimmungen sind die zentrale rechtliche Grundlage und werden durch weitere relevante Gesetze und Richtlinien, insbesondere im Bereich des Beihilferechts, ergänzt.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Insolvenzbefangene Unternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Verwaltet von:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Zusätzliche Partner:
Hausbank, Insolvenzverwaltung