Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt MedienPro)
Das Programm „Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt“, auch bekannt als Sachsen-Anhalt MedienPro, bietet Zuschüsse für audiovisuelle Medienproduktionen und kulturwirtschaftliche Vorhaben. Ziel ist die Förderung eines zukunftsfähigen und innovativen Medienstandortes in Sachsen-Anhalt durch Unterstützung von Projekten, die zur Vernetzung und Professionalisierung der Branche beitragen. Es unterscheidet sich durch seinen spezifischen Fokus auf den regionalen Medien- und Kultursektor.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Programm zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt richtet sich an natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Vorhaben mit Bezug zu Sachsen-Anhalt umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die Entwicklung des Medienstandortes durch Förderung von Medienschaffenden und Projekten voranzutreiben.
Was wird gefördert: Projektarten und inhaltliche Schwerpunkte
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben im Medienbereich, insbesondere audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen sowie kulturwirtschaftliche Maßnahmen. Dabei werden sowohl die Entstehung als auch die Verwertung von Medienproduktionen sowie die Vernetzung und Professionalisierung der Branche in Sachsen-Anhalt gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Vorhaben und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Haushaltsjahr, und es gelten spezielle De-minimis-Regelungen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung von Förderprojekten gelten spezifische Voraussetzungen und Richtlinien. Dazu gehören der Projektbeginn nach Antragstellung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung der De-minimis-Regelungen sowie Vorgaben zur Budgetierung und Publizität.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge, wobei bei bestimmten Projekten ein Fachbeirat die künstlerische und kulturwirtschaftliche Qualität bewertet.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt und wird durch verschiedene haushaltsrechtliche und europarechtliche Vorgaben, insbesondere die De-minimis-Verordnung, untermauert.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Medienstandort Sachsen-Anhalt, audiovisuelle Medienproduktionen, kulturwirtschaftliche Vorhaben
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Verwaltet von:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Website: