Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt MedienPro)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Zuwendungen zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt“, auch bekannt als Sachsen-Anhalt MedienPro, bietet Zuschüsse für audiovisuelle Medienproduktionen und kulturwirtschaftliche Vorhaben. Ziel ist die Förderung eines zukunftsfähigen und innovativen Medienstandortes in Sachsen-Anhalt durch Unterstützung von Projekten, die zur Vernetzung und Professionalisierung der Branche beitragen. Es unterscheidet sich durch seinen spezifischen Fokus auf den regionalen Medien- und Kultursektor.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Programm zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt richtet sich an natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Vorhaben mit Bezug zu Sachsen-Anhalt umsetzen möchten. Es zielt darauf ab, die Entwicklung des Medienstandortes durch Förderung von Medienschaffenden und Projekten voranzutreiben.

Was wird gefördert: Projektarten und inhaltliche Schwerpunkte

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben im Medienbereich, insbesondere audiovisuelle Medienproduktionen in allen Phasen sowie kulturwirtschaftliche Maßnahmen. Dabei werden sowohl die Entstehung als auch die Verwertung von Medienproduktionen sowie die Vernetzung und Professionalisierung der Branche in Sachsen-Anhalt gefördert.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Vorhaben und kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Haushaltsjahr, und es gelten spezielle De-minimis-Regelungen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung von Förderprojekten gelten spezifische Voraussetzungen und Richtlinien. Dazu gehören der Projektbeginn nach Antragstellung, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung der De-minimis-Regelungen sowie Vorgaben zur Budgetierung und Publizität.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss schriftlich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge, wobei bei bestimmten Projekten ein Fachbeirat die künstlerische und kulturwirtschaftliche Qualität bewertet.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen-Anhalt und wird durch verschiedene haushaltsrechtliche und europarechtliche Vorgaben, insbesondere die De-minimis-Verordnung, untermauert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Medienstandort Sachsen-Anhalt, audiovisuelle Medienproduktionen, kulturwirtschaftliche Vorhaben

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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