Richtlinie Berufliche Bildung – Meisterbonus

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Meisterbonus erfolgreich absolvierte Fortbildungen mit einer Meisterprüfung. Ziel ist es, Anreize zur beruflichen Weiterbildung zu schaffen und die Fachkräftesicherung zu stärken. Absolventinnen und Absolventen erhalten einen Zuschuss von 2.000 Euro.

Wer wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Meisterbonus erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungen. Die Förderung richtet sich an Absolventinnen und Absolventen in gewerblich-technischen, land-, forst-, hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Bereichen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen haben. Auch sächsische Kammern können für bestimmte Bereiche als Zuwendungsempfänger auftreten.

Was wird gefördert?

Der Meisterbonus fördert den erfolgreichen Abschluss spezifischer Aufstiegsfortbildungen im Freistaat Sachsen. Die Förderung erfolgt in Form eines Festbetragszuschusses, der die erbrachte Qualifikation honoriert, ohne dabei einzelne Weiterbildungskosten abzudecken.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm vergibt den Meisterbonus als einmaligen Zuschuss. Die Förderung beträgt 2.000 Euro pro Person und ist als Festbetrag konzipiert, was die Abwicklung vereinfacht.

Bedingungen und Anforderungen

Um den Meisterbonus zu erhalten, müssen Antragsteller spezifische Kriterien bezüglich Prüfungsort, Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen erfüllen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, und die Auszahlung erfolgt über Kammern mit spezifischen Nachweis- und Übergabevorschriften.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Meisterbonus erfolgt über die zuständigen Kammern oder das Landesamt, die ihn an die Sächsische Aufbaubank weiterleiten. Die Einreichung muss innerhalb eines Jahres nach Prüfungsfeststellung erfolgen, und der Nachweis des Erhalts erfolgt durch einfache Bestätigung.

Rechtliche Grundlagen

Die Förderung basiert auf der Richtlinie Berufliche Bildung des Freistaates Sachsen. Diese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen für verschiedene Fördermaßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung fest und stützt sich auf die Sächsische Haushaltsordnung sowie weitere Verwaltungsvorschriften. Die vollständigen Texte der Richtlinie und zugehörige Anlagen sind öffentlich zugänglich.

Weitere Förderbereiche der Richtlinie Berufliche Bildung

Die 'Richtlinie Berufliche Bildung' des Freistaates Sachsen umfasst über den Meisterbonus hinaus eine Reihe weiterer Förderbereiche, die die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die entsprechende Infrastruktur in Sachsen stärken sollen. Diese reichen von der Unterstützung der Verbundausbildung über die Förderung überbetrieblicher Lehrunterweisungen bis hin zur Modernisierung von Berufsbildungsstätten und allgemeiner beruflicher Weiterbildung, um die Fachkräftesicherung im Freistaat umfassend zu gewährleisten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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