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Meistergründungsprämie
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Meistergründungsprämie Berlin ist ein Förderprogramm des Landes Berlin, kofinanziert durch den EFRE, das Handwerksmeisterinnen und -meister bei der erstmaligen Existenzgründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung in Berlin unterstützt. Es bietet einen einmaligen Zuschuss in zwei Stufen, einschließlich eines Frauenbonus und Prämien für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Wer wird gefördert

Die Meistergründungsprämie Berlin richtet sich an hochqualifizierte Handwerksmeisterinnen und -meister, die eine selbstständige Tätigkeit in Berlin aufnehmen oder einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Existenzgründungen zu fördern und den Bestand sowie Ausbau von Handwerksunternehmen in Berlin zu sichern, insbesondere durch die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Berliner Wirtschaft. Die Förderung ist auf das Land Berlin beschränkt.

Was wird gefördert

Die Meistergründungsprämie Berlin fördert zwei Hauptbereiche: die erstmalige Existenzgründung oder Betriebsübernahme im Handwerk (Basisförderung) und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Die förderfähigen Maßnahmen konzentrieren sich auf Handwerksbetriebe gemäß Handwerksordnung, die zur Innovationsstrategie Berlins beitragen. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Art und Umfang der Förderung

Die Meistergründungsprämie Berlin wird als einmaliger Zuschuss in zwei Stufen gewährt, die bis zu 25.000 Euro erreichen können. Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro und kann durch einen Frauenbonus auf 15.000 Euro erhöht werden. Zusätzliche Förderungen sind für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vorgesehen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Meistergründungsprämie gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Antragstellung, der Existenzgründung, der Schaffung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen sowie rechtliche Rahmenbedingungen wie die De-minimis-Verordnung und das Verbot der Doppelförderung. Auch die Einhaltung bereichsübergreifender EU-Grundlagen ist erforderlich.

Antragsverfahren

Der Antrag auf die Meistergründungsprämie Berlin muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und nach einer verpflichtenden Beratung bei der Handwerkskammer Berlin eingereicht werden. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Rechtsgrundlage

Die Meistergründungsprämie Berlin basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Berlin, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie unterliegt zudem den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und der EU-De-minimis-Verordnung, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Beihilfen bilden.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000 Euro

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Berlin (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Energieerzeugung und -versorgung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Gesundheitswesen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerk

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Planung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Land Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Verwaltet von: Handwerkskammer Berlin

Zusätzliche Partner: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Website: Handwerkskammer Berlin