Meistergründungsprämie NRW Offen
Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen bei der Existenzgründung oder Betriebsübernahme. Es handelt sich um einen einmaligen, nichtrückzahlbaren Zuschuss von bis zu 10.500 Euro. Das Programm fördert die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen im Handwerk und stärkt so die regionale Wirtschaft.
Wer wird gefördert
Die Meistergründungsprämie NRW richtet sich gezielt an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen, die eine nachhaltige Vollexistenz gründen oder einen Handwerksbetrieb übernehmen möchten. Das Programm zielt darauf ab, hochqualifizierten Fachkräften einen Anreiz für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu geben und so den Bestand an Handwerksbetrieben in NRW zu sichern, die Wirtschaftskraft zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Was wird gefördert
Die Meistergründungsprämie NRW fördert die Neugründung, Betriebsübernahme oder mehrheitliche Beteiligung an Handwerksbetrieben. Dabei werden Investitionen und Betriebsmittel bezuschusst, um eine nachhaltige Existenzgründung zu unterstützen. Das Programm ist auf die erstmalige Gründung einer Vollexistenz ausgerichtet und legt Wert auf die Schaffung oder den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
Art und Umfang der Förderung
Die Meistergründungsprämie NRW wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt, der bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdeckt, jedoch maximal 10.500 Euro beträgt. Die Zuwendung kann pro Antragssteller nur einmalig in Anspruch genommen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Meistergründungsprämie NRW gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Antrags, der De-minimis-Regelung und weiterer Bestimmungen. Dazu gehören die Einhaltung von Mindestausgaben, die Verpflichtung zur Arbeitsplatzschaffung oder -erhaltung, und die Akzeptanz von Datenspeicherung und Kontrollen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Meistergründungsprämie NRW beginnt mit der Einreichung des Antrags bei der zuständigen Handwerkskammer, die eine verpflichtende Beratung durchführt und ein positives Fördervotum abgibt. Die Bewilligungsbehörde entscheidet dann auf Basis des Antrags und des Votums. Nach der Bewilligung erfolgt die Auszahlung auf Mittelabruf, sobald die Erfüllung der Förderbedingungen nachgewiesen wurde.
Rechtsgrundlage
Die Meistergründungsprämie NRW basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und wird durch die Landeshaushaltsordnung sowie die europäische De-minimis-Verordnung gestützt. Diese Regelwerke definieren den Förderrahmen und die Bedingungen für die Gewährung der Zuwendung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
10.500 €
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von: Landes-Gewerbe-Förderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Zusätzliche Partner: Handwerkskammer
Website: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.