Meisterprämie Geschlossen
Die Meisterprämie Hamburg bietet eine finanzielle Anerkennung für erfolgreiche Absolventen von Aufstiegsfortbildungen wie der Meisterprüfung oder ähnlichen Qualifikationen (DQR-Niveau 6 und 7). Dieses Programm der Freien und Hansestadt Hamburg soll Anreize für berufliche Weiterbildung schaffen und den Fachkräftenachwuchs in Wirtschaft und Handwerk sichern.
Wer wird gefördert: Zielgruppe und geografische Abdeckung der Meisterprämie
Die Meisterprämie Hamburg richtet sich an Absolventinnen und Absolventen spezifischer Aufstiegsfortbildungen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hamburg haben. Ziel ist die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Region durch Anreize zur beruflichen Weiterbildung.
Was wird gefördert: Art der Qualifikation
Die Meisterprämie fördert den erfolgreichen Abschluss bestimmter Aufstiegsfortbildungen auf DQR-Niveau 6 und 7, primär Meisterprüfungen und ähnliche Qualifikationen wie Fachwirt oder Technischer Betriebswirt. Die Förderung ist eine Anerkennung für die bestandene Prüfung und unterstützt die persönliche berufliche Entwicklung.
Art und Umfang der Förderung
Die Meisterprämie wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Es handelt sich um eine finanzielle Anerkennung für den erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.
Bedingungen und Anforderungen für die Meisterprämie
Die Vergabe der Meisterprämie ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter geografische Kriterien und die Einhaltung von Antragsfristen. Ein Rechtsanspruch auf die Prämie besteht nicht, da sie im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird.
Antragsverfahren der Meisterprämie
Der Antrag auf die Meisterprämie muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Prüfungszeugnisses bei der Handwerkskammer Hamburg eingereicht werden. Die Handwerkskammer ist für die Abwicklung zuständig und verwendet standardisierte Formulare.
Rechtsgrundlagen
Die Meisterprämie basiert auf einer spezifischen Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2024 gültig war. Diese Richtlinie legt die Förderungszwecke, Zielgruppen und Verfahren fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
1.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hamburg (Deutschland)
Begünstigte:
Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Behörde für Schule und Berufsbildung
Verwaltet von: Handwerkskammer Hamburg
Website: Handwerkskammer Hamburg