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Meisterprämie
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Meisterprämie Hamburg bietet eine finanzielle Anerkennung für erfolgreiche Absolventen von Aufstiegsfortbildungen wie der Meisterprüfung oder ähnlichen Qualifikationen (DQR-Niveau 6 und 7). Dieses Programm der Freien und Hansestadt Hamburg soll Anreize für berufliche Weiterbildung schaffen und den Fachkräftenachwuchs in Wirtschaft und Handwerk sichern.

Wer wird gefördert: Zielgruppe und geografische Abdeckung der Meisterprämie

Die Meisterprämie Hamburg richtet sich an Absolventinnen und Absolventen spezifischer Aufstiegsfortbildungen, die ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hamburg haben. Ziel ist die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Region durch Anreize zur beruflichen Weiterbildung.

Was wird gefördert: Art der Qualifikation

Die Meisterprämie fördert den erfolgreichen Abschluss bestimmter Aufstiegsfortbildungen auf DQR-Niveau 6 und 7, primär Meisterprüfungen und ähnliche Qualifikationen wie Fachwirt oder Technischer Betriebswirt. Die Förderung ist eine Anerkennung für die bestandene Prüfung und unterstützt die persönliche berufliche Entwicklung.

Art und Umfang der Förderung

Die Meisterprämie wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Es handelt sich um eine finanzielle Anerkennung für den erfolgreichen Abschluss einer Aufstiegsfortbildung.

Bedingungen und Anforderungen für die Meisterprämie

Die Vergabe der Meisterprämie ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter geografische Kriterien und die Einhaltung von Antragsfristen. Ein Rechtsanspruch auf die Prämie besteht nicht, da sie im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt wird.

Antragsverfahren der Meisterprämie

Der Antrag auf die Meisterprämie muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Prüfungszeugnisses bei der Handwerkskammer Hamburg eingereicht werden. Die Handwerkskammer ist für die Abwicklung zuständig und verwendet standardisierte Formulare.

Rechtsgrundlagen

Die Meisterprämie basiert auf einer spezifischen Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat und bis zum 31. Dezember 2024 gültig war. Diese Richtlinie legt die Förderungszwecke, Zielgruppen und Verfahren fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Begünstigte

Begünstigte:

Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Behörde für Schule und Berufsbildung

Verwaltet von: Handwerkskammer Hamburg

Website: Handwerkskammer Hamburg