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Meisterprämie Nordrhein-Westfalen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen ist ein Programm des Landes NRW, das Handwerksmeister für den erfolgreichen Abschluss ihrer Meisterprüfung finanziell anerkennt. Mit einer Prämie von 2.500 € pro Person soll ein Anreiz zur beruflichen Fortbildung geschaffen werden. Das Programm wird von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) umgesetzt.

Wer wird gefördert?

Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen richtet sich an erfolgreich geprüfte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung im Handwerk finanziell zu honorieren und Anreize für Qualifizierungen zu schaffen. Auch die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) wird bei der Umsetzung des Programms unterstützt.

Was wird gefördert?

Die Förderung konzentriert sich auf die Prämierung erfolgreich abgelegter Meisterprüfungen im Handwerk und die damit verbundenen Verwaltungskosten der durchführenden Stelle. Es werden spezifische Berufe der Handwerksordnung unterstützt.

Art und Umfang der Förderung

Die Meisterprämie ist ein Zuschuss in Höhe von 2.500 € pro Person für Handwerksmeister. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) erhält zusätzlich eine Vollfinanzierung für die durch die Abwicklung entstehenden Kosten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Auszahlung der Meisterprämie ist an spezifische Bedingungen für Handwerksmeister gebunden, wie den Zeitpunkt der Prüfung, den Wohnsitz und den Ausschluss paralleler Förderungen. Die LGH muss ebenfalls bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten erfüllen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Meisterprämie ist von den Handwerksmeistern online bei der LGH zu stellen. Die LGH beantragt die Mittel wiederum bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Ein detailliertes Verfahren ist für die Einreichung und Auszahlung festgelegt.

Rechtsgrundlagen

Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Regelungen der Landeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.500 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (NRW)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerk

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), Bezirksregierung Düsseldorf

Website: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.