Meisterprämie Nordrhein-Westfalen Offen
Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen ist ein Programm des Landes NRW, das Handwerksmeister für den erfolgreichen Abschluss ihrer Meisterprüfung finanziell anerkennt. Mit einer Prämie von 2.500 € pro Person soll ein Anreiz zur beruflichen Fortbildung geschaffen werden. Das Programm wird von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) umgesetzt.
Wer wird gefördert?
Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen richtet sich an erfolgreich geprüfte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung im Handwerk finanziell zu honorieren und Anreize für Qualifizierungen zu schaffen. Auch die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) wird bei der Umsetzung des Programms unterstützt.
Was wird gefördert?
Die Förderung konzentriert sich auf die Prämierung erfolgreich abgelegter Meisterprüfungen im Handwerk und die damit verbundenen Verwaltungskosten der durchführenden Stelle. Es werden spezifische Berufe der Handwerksordnung unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Meisterprämie ist ein Zuschuss in Höhe von 2.500 € pro Person für Handwerksmeister. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) erhält zusätzlich eine Vollfinanzierung für die durch die Abwicklung entstehenden Kosten.
Bedingungen und Anforderungen
Die Auszahlung der Meisterprämie ist an spezifische Bedingungen für Handwerksmeister gebunden, wie den Zeitpunkt der Prüfung, den Wohnsitz und den Ausschluss paralleler Förderungen. Die LGH muss ebenfalls bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten erfüllen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Meisterprämie ist von den Handwerksmeistern online bei der LGH zu stellen. Die LGH beantragt die Mittel wiederum bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Ein detailliertes Verfahren ist für die Einreichung und Auszahlung festgelegt.
Rechtsgrundlagen
Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie den Regelungen der Landeshaushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.500 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Nordrhein-Westfalen (NRW)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Handwerk
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), Bezirksregierung Düsseldorf
Website: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.