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Filmförderung der MFG Baden-Württemberg
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Filmförderung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt kulturell herausragende Film- und Serienprojekte für Kino, TV und VoD. Sie bietet Darlehen und Zuschüsse für Vorhaben von der Stoffentwicklung bis zur Verbreitung, einschließlich innovativer digitaler Erzählformen. Ziel ist die Stärkung des Filmstandorts Baden-Württemberg und des audiovisuellen Sektors in Europa.

Wer wird gefördert

Die Filmförderung der MFG Baden-Württemberg unterstützt eine breite Palette von Akteuren der Film- und Medienbranche. Antragsberechtigt sind Produzentinnen, Autorinnen, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Filmtheater mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Das Hauptziel ist die Stärkung der Filmkultur und -wirtschaft im Land.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt die Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen sowie Serien für Kino, TV und Video-on-Demand (VoD). Dies umfasst auch innovative digitale Erzählformen wie 360-Grad-Filme und Virtual-Reality-Anwendungen. Nicht gefördert werden Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen, sowie Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in der Regel als Darlehen oder Zuschuss, wobei die Höhe und Art der Unterstützung von der jeweiligen Fördermaßnahme abhängt. Die spezifischen Förderquoten und Höchstbeträge variieren je nach Bereich, beispielsweise bis zu 1.000.000 € für Produktionen oder 150.000 € für Stoffentwicklung bei fiktionalen Filmen und Serien.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter die Einhaltung kultureller und wirtschaftlicher Förderziele, der Nachweis der Gesamtfinanzierung und die Berücksichtigung von Beihilferegelungen wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Projekte dürfen in der Regel vor Antragstellung nicht begonnen werden.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) einzureichen. Dabei sind je nach Förderbereich besondere Einreichtermine zu beachten. Die Entscheidungen über Förderanträge treffen in der Regel die zuständigen Jurys der MFG.

Rechtsgrundlage

Die Filmförderung der MFG Baden-Württemberg basiert auf einer spezifischen Vergabeordnung. Diese Richtlinie regelt die detaillierten Voraussetzungen und Verfahren für die Gewährung von Förderungen und unterliegt gleichzeitig übergeordneten EU-Beihilferegelungen wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Variiert je nach Fördermaßnahme; bis zu 1,000,000 € für Produktion.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

21.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Produktentwicklung, Markteinführung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)

Verwaltet von: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)

Website: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)