Filmförderung der MFG Baden-Württemberg Offen
Die Filmförderung der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt kulturell herausragende Film- und Serienprojekte für Kino, TV und VoD. Sie bietet Darlehen und Zuschüsse für Vorhaben von der Stoffentwicklung bis zur Verbreitung, einschließlich innovativer digitaler Erzählformen. Ziel ist die Stärkung des Filmstandorts Baden-Württemberg und des audiovisuellen Sektors in Europa.
Wer wird gefördert
Die Filmförderung der MFG Baden-Württemberg unterstützt eine breite Palette von Akteuren der Film- und Medienbranche. Antragsberechtigt sind Produzentinnen, Autorinnen, Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Filmtheater mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Das Hauptziel ist die Stärkung der Filmkultur und -wirtschaft im Land.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen sowie Serien für Kino, TV und Video-on-Demand (VoD). Dies umfasst auch innovative digitale Erzählformen wie 360-Grad-Filme und Virtual-Reality-Anwendungen. Nicht gefördert werden Projekte, die gegen die Verfassung oder Gesetze verstoßen, sowie Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Darlehen oder Zuschuss, wobei die Höhe und Art der Unterstützung von der jeweiligen Fördermaßnahme abhängt. Die spezifischen Förderquoten und Höchstbeträge variieren je nach Bereich, beispielsweise bis zu 1.000.000 € für Produktionen oder 150.000 € für Stoffentwicklung bei fiktionalen Filmen und Serien.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, darunter die Einhaltung kultureller und wirtschaftlicher Förderziele, der Nachweis der Gesamtfinanzierung und die Berücksichtigung von Beihilferegelungen wie der AGVO und der De-minimis-Verordnung. Projekte dürfen in der Regel vor Antragstellung nicht begonnen werden.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) einzureichen. Dabei sind je nach Förderbereich besondere Einreichtermine zu beachten. Die Entscheidungen über Förderanträge treffen in der Regel die zuständigen Jurys der MFG.
Rechtsgrundlage
Die Filmförderung der MFG Baden-Württemberg basiert auf einer spezifischen Vergabeordnung. Diese Richtlinie regelt die detaillierten Voraussetzungen und Verfahren für die Gewährung von Förderungen und unterliegt gleichzeitig übergeordneten EU-Beihilferegelungen wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Variiert je nach Fördermaßnahme; bis zu 1,000,000 € für Produktion.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
21.12.2025
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Dienstleistungssektor
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Markteinführung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
Verwaltet von: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)
Website: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG)