Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen Offen
Die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen bietet zinsverbilligte Darlehen für den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Das Programm unterstützt Investoren, die Wohnraum für junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren schaffen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden. Es fördert dabei auch energieeffizienten und barrierearmen Wohnraum sowie Einrichtungen für betreutes Wohnen.
Wer wird gefördert?
Dieses Kapitel beschreibt, welche Investoren und Organisationen für die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank förderberechtigt sind und welche Zielgruppen mit den geförderten Vorhaben erreicht werden sollen. Es werden die räumlichen Geltungsbereiche des Programms sowie dessen übergeordnete Ziele dargelegt.
Was wird gefördert?
Dieser Abschnitt beleuchtet die spezifischen Arten von Projekten und thematischen Schwerpunkten, die im Rahmen der Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank gefördert werden. Zudem werden förderfähige Kosten und die relevanten Projektentwicklungsphasen definiert.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt bietet Einblicke in die finanzielle Unterstützung, die über das Programm angeboten wird. Es werden die Art des Finanzinstruments, die maximalen Fördersummen sowie Details zu Tilgung und Zinsbindung erläutert.
Konditionen und Voraussetzungen
In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Regeln und spezifischen Bedingungen für Antragsteller und Begünstigte des Förderprogramms der L-Bank dargelegt. Es werden wichtige Bestimmungen bezüglich der Antragstellung, der Förderfähigkeit und der Kombinierbarkeit mit anderen Finanzierungen erläutert.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den schrittweisen Prozess zur Beantragung der Mietwohnungsfinanzierung bei der L-Bank, einschließlich der erforderlichen Dokumente und Informationen zum Einreichungsverfahren.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt befasst sich mit den offiziellen Dokumenten, die das Förderprogramm der L-Bank autorisieren und seine Ausgestaltung regeln. Es werden die primären Richtlinien und ergänzenden gesetzlichen Vorgaben, die die Funktionsweise des Programms bestimmen, aufgeführt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
150.000 € je Wohneinheit bzw. 25.000 € je Betreuungsplatz
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Germany)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung