Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) Geschlossen
Der Freistaat Sachsen förderte mit der Mittelstandsrichtlinie einzelbetriebliche und überbetriebliche Vorhaben, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu verbessern. Das Programm bot Zuschüsse und Darlehen für Bereiche wie Kurz- und Betriebsberatung, Umweltmanagement, Markteinführung innovativer Produkte und Projekte mit Modellcharakter. Es zielte darauf ab, Wachstum, Innovation, Internationalisierung und Digitalisierung im sächsischen Mittelstand zu unterstützen.
Wer wird gefördert
Diese Richtlinie richtet sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Zusätzlich können landwirtschaftliche Unternehmen, Kammern, Verbände, Hochschulen und Kommunen Anträge stellen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu verbessern und Existenzgründungen zu unterstützen.
Was wird gefördert
Die Mittelstandsförderung des Freistaates Sachsen unterstützt eine Vielzahl von Vorhaben zur Stärkung der Unternehmensleistung. Dazu gehören Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen wie Betriebsberatung, Umweltmanagement und Kurzberatung sowie Projekte zur Markteinführung innovativer Produkte und übergeordnete Projekte mit Modellcharakter. Die spezifischen Fördergegenstände und -ausschlüsse sind je nach Einzelprogramm definiert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird hauptsächlich als Zuschuss gewährt, wobei für die Markteinführung innovativer Produkte auch Darlehen oder eine Kombination möglich sind. Die Höhe der Zuwendung und der Fördersatz sind je nach Einzelprogramm und Art des Vorhabens unterschiedlich, um den spezifischen Bedürfnissen der Projekte gerecht zu werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung sind verschiedene rechtliche und organisatorische Bedingungen zu beachten. Dazu gehören beihilferechtliche Vorgaben wie die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, Mindestausgaben für Projekte, sowie spezifische Anforderungen an die Unabhängigkeit der Leistungserbringer und die Beachtung von Dokumentationspflichten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit der Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Es gibt die Möglichkeit, Anträge direkt bei der Bewilligungsstelle einzureichen oder über einen Qualitätssicherer, insbesondere für Beratungsleistungen. Die Entscheidungen über Förderfähigkeit und -würdigkeit trifft die SAB im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Rechtsgrundlagen
Die Mittelstandsförderung des Freistaates Sachsen basiert auf einer spezifischen Richtlinie und wird durch verschiedene Landes- und EU-Verordnungen legitimiert. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die beihilferechtliche Konformität und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften, um eine transparente und rechtssichere Vergabe der Fördermittel sicherzustellen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
2.000.000 €
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft
Begünstigte:
Mittelstand der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe, landwirtschaftliche Unternehmen
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner: Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH (Qualitätssicherer), RKW Sachsen GmbH (Qualitätssicherer)