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Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinien – ModRL)
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Miet-, Genossenschafts- und selbst genutzten Wohnungen umfassende Förderung für Modernisierungsmaßnahmen. Dieses Programm unterstützt die nachhaltige Verbesserung der Wohnverhältnisse, Energieeffizienz sowie den Abbau von Mobilitätsbarrieren. Die Förderung erfolgt hauptsächlich als Darlehen, teils auch als Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderberechtigung für Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern sowie die übergeordneten Programmziele, die auf die nachhaltige Verbesserung der Wohnverhältnisse und der Energieeffizienz abzielen.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten und Aktivitäten, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Fokus auf baulichen Modernisierungen, Energieeffizienz und barrierefreien Anpassungen liegt. Zudem werden die förderfähigen Kosten und der Entwicklungsstand der unterstützten Initiativen präzisiert.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Details des Programms, einschließlich der angebotenen Förderinstrumente (primär Darlehen, mit einer Zuschussoption für Effizienzhäuser), die spezifischen Förderhöhen, die Anforderungen an die Kofinanzierung und die allgemeinen Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt behandelt die wesentlichen Regeln und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte einhalten müssen. Dazu gehören die Antragsbedingungen, Regelungen zur Zusammenarbeit, die Einhaltung von Beihilferegeln, Budgetvorgaben und weitere wichtige Bestimmungen für die Programmdurchführung.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt das schrittweise Antragsverfahren, einschließlich der Bezugsquellen für Formulare, der Einreichungsanforderungen und des Entscheidungsprozesses. Er klärt die verfahrenstechnischen Aspekte zur Sicherung der Fördermittel.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm autorisieren und regeln. Er identifiziert die primäre Rechtsquelle sowie weitere wichtige übergeordnete Vorschriften, die den Betrieb des Programms gestalten.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

146.300 € pro Wohnung

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Website: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern